Wir alle wollen in einer sauberen und sicheren Stadt leben. Deshalb möchten wir eine Videoüberwachung für öffentliche Plätze im Stadtgebiet, auf denen es Probleme mit Verschmutzung, Vandalismus oder Sicherheit gibt.
Wir alle wollen in einer sauberen und sicheren Stadt leben. Deshalb möchten wir eine Videoüberwachung für öffentliche Plätze im Stadtgebiet, auf denen es Probleme mit Verschmutzung, Vandalismus oder Sicherheit gibt.
Im Fachausschuss führte der Fachbereichsleiter Leddin dazu aus:
Die Sach- und Rechtslage wurde intensiv geprüft. Auch mit dem Nds. Innenministerium wurde Kontakt zwecks Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe aufgenommen. Ergebnis ist, dass die zu ergreifenden Maßnahmen immer verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich (kein milderes Mittel möglich) und angemessen sein müssen. Eine Videoüberwachung greift in die Grundrechte (informationelles Selbstbestimmungsrecht) des Bürgers ein.
Rechtsgrundlage für eine Videoüberwachung ist § 32 III Nr. 1 Nds. Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG). Im Bereich der Gudesstraße, die laut polizeilicher Kriminalitätsstatistik im Kalenderjahr 2018 als Straftatenschwerpunkt ausgewiesen wurde, konnte die Situation durch eine hellere Beleuchtung und Gesprächen mit den Wirten verbessert werden. Eine Videoüberwachung ist daher in diesem Bereich derzeit nicht erforderlich.
Bei den Verunreinigungen an den Glas- und Altkleidercontainern handelt es sich nach rechtlicher Wertung weder um Straftaten noch um nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten. Hier kommen auch andere Mittel in Betracht. So wurden beispielsweise die Reinigungsintervalle verkürzt und der Standort an der Albrecht-Thaer-Straße aufgelöst.
Kommunen wären bei der Anwendung einer Videoüberwachung nur zum Monitoring befugt. Aufzeichnungen dürfen ausschließlich nur von der Polizei durchgeführt werden. Nach Internetrecherchen werden von der Polizeidirektion Lüneburg lediglich 5 Videokameras betrieben.
Beschluss:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) eine Option zur Stärkung präventiver Präsenz von Ordnungskräften im öffentlichen Raum sowie zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung sein kann. Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage in der Hansestadt Uelzen und der sich ergebenden finanziellen Folgen wird derzeit von der Bildung eines KOD abgesehen.
Im Nachgang zur letzten AFO-Sitzung wurden vertiefende Gespräche mit der Abfallbehörde beim Landkreis Uelzen zur dortigen Ahndungspraxis geführt. Die Möglichkeiten zur Bußgelderhebung sind aufgrund der Anwendung eines im Abfallrecht bestehenden Bußgeldkataloges und der Nachweispflicht eher begrenzt. Dennoch soll die Zusammenarbeit mit dem Landkreis in diesem Bereich intensiviert werden.