Die Mitglieder der CDU im Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt fragten nach und ließen sich durch die städtische Verwaltung folgende Sachverhalte beantworten:

Baugebiet Holdenstedt (Hofkoppel)

Rückblick: In der Ortsratssitzung vom 02.11.2020 berichtete Herr Behn von der städtischen Verwaltung, dass das geplante Neubaugebiet an der „Alten Celler Heerstraße“ in Verlängerung zum bestehenden Neubaugebiet (Vor den Fischteichen) baurechtlich überplant wird. Dazu wird aktuell das städtebauliche Konzept und das Entwässerungskonzept aufgestellt. Vorgesehen ist, dass auf dieser noch ackerbaulich genutzten Fläche zwischen 25 bis 30 Wohnbaugrundstücke entstehen sollen. Im Norden des Plangebietes soll ein Regenrückhaltebecken angelegt werden. Um die erforderlichen artenschutzrechtlichen Belange frühzeitig zu untersuchen und die notwendigen Vorarbeiten für den Umweltbericht des Bebauungsplans erstellen zu können, wurde der artenschutzrechtliche Fachbeitrag bereits beauftragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist für das Jahr 2021 geplant. Mit der Erschließung des Gebietes soll nach der vorgesehenen Planung im Jahr 2022 begonnen werden. Entsprechend der skizzierten Zeitplanung hat die Verwaltung für das Bebauungsplanverfahren bereits die notwendigen Haushaltsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 2021 vorgesehen.

Mit der Beschlussvorlage für die Aufstellung des Bebauungsplans kann das Verfahren formell gestartet werden. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat am 17.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 294 „Holdenstedt – Hofkoppel“ gefasst.

Es können sich bereits jetzt Bewerber für ein Grundstück in dem Neubaugebiet über die Abteilung Liegenschaften der Hansestadt Uelzen vormerken lassen. Eine Vormerkung garantiert jedoch nicht, auch einen Zuschlag für ein Grundstück zu erhalten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass häufig mehr Interessenten als Baugrundstücke vorhanden sind und daher die Grundstücke in der Regel verlost werden.

In der Ortsratssitzung im Januar 2022 fragten die Mitglieder der CDU im Ortsrat nach, wie der Stand der baurechtlichen Planung zur Umsetzung und Ausweisung des Baugebietes mit der Bebauungsplan-Nr. 294 Hofkoppel sei.

Antwort der Verwaltung: „Der aktuelle Sachstand ist weitestgehend der gleiche, wie zum Zeitpunkt des letzten ausführlichen Berichts in der OR-Sitzung am 07.09.2021. Die natur- und artenschutzrechtlichen Erhebungen vor Ort sind mittlerweile abgeschlossen. Der dazugehörige Fachbeitrag wird aktuell erstellt und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung als erste Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit und der Fachbehörden vorbereitet.“

Aus unserer Sicht ist die eingetretene zeitliche Verzögerung nicht akzeptabel. Auch kritisieren wir das Verhalten der Mehrheitsgruppe im Ortsrat aus Mitgliedern der UWG und der SPD. Seitens dieser Gruppe wurde mehrheitlich beschlossen, eine öffentliche Debatte im Ortsrat nicht zu führen.
Nach der jetzigen Zeitachse wird eine Bebauung frühestens im Jahre 2023 möglich sein.

Friedhofswesen

Bekanntlich wurden umfangreiche Umbaumaßnahmen für die Friedhöfe in Holdenstedt (siehe dazu auch den Bericht auf unserer Homepage, „Friedhof Holdenstedt – Umgestaltung abgeschlossen“) und Klein Süstedt beschlossen und bereits umgesetzt.

Daher wollten wir als CDU-Mitglieder im Ortsrat wissen: Wie ist der Stand der geplanten Umbaumaßnahme der Friedhofsanlagen in Holdenstedt und Klein Süstedt und wird aufgrund der Kostenentwicklung eine Anpassung der Gebühren erforderlich?

Antwort der Verwaltung: „In Holdenstedt wurde die Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes 2021 abgeschlossen. In Klein Süstedt wurde im ersten Schritt der Wasseranschluss hergestellt, so dass die Wasserversorgung unabhängig vom privaten Anschluss in der Nachbarschaft abgestellt werden kann. Es stehen noch die Gestaltung der Sitzecke und die Herstellung einer Zufahrt aus.

Der Kalkulationszeitraum (2018-2020) für die zu erhebende Friedhofsgebühr ist abgelaufen. Die Neukalkulation ist derzeit in Arbeit. Eine konkrete Aussage zu der Kostenentwicklung und einer ggf. notwendigen Gebührenerhöhung wird nach der Kalkulation getroffen.

Schloss Holdenstedt

Im Jahre 2019 wurde vom Rat der Hansestadt Uelzen beschlossen, das Herrenhaus – Schloss Holdenstedt an die DRB Immobilien GmbH und Co KG zu veräußern. Mit dem Kauf hat der Käufer zahlreiche Verpflichtungen übernommen. So hat der Käufer sich verpflichtet, unmittelbar nach dem Kauf eine Grundsanierung am Herrenhaus durchzuführen. Derzeit sind keine Bautätigkeiten oder vorbereitende Maßnahmen auf dem Gelände erkennbar.

Welche Kenntnisse liegen der Stadtverwaltung vor, dass demnächst mit den vereinbarten Sanierungsmaßnahmen begonnen werden soll und welche Baumaßnahmen sind vorgesehen?

Antwort der Verwaltung: „Die Käuferin hat sich verpflichtet, die bauordnungsrechtlich sowie denkmalrechtlich angeordneten Baumaßnahmen am Schlossgebäude fristgerecht durchzuführen. Eine unmittelbare Durchführung ist daraus nicht herzuleiten.

Darüber hinaus ist die Käuferin verpflichtet, u.a. die Erneuerung der Heizungsanlage und den Fassadenanstrich und Rissbildung innerhalb von 3 Jahren ab Besitzübergabe durchzuführen. Weitere Maßnahmen wie Fenstertausch, Decken- und Wandsanierung, Beleuchtung, Dachsanierung sind innerhalb von 5 bzw. 10 Jahren nach Besitzübergabe durchzuführen. Da die Besitzübergabe am 18.03.2020 erfolgte, endet die erste Frist am 17.03.2023.

Die Käuferin steht mit der Hansestadt Uelzen und den weiteren Beteiligten hinsichtlich der anstehenden Maßnahmen in Kontakt. Im Mittelpunkt steht derzeit die Anbindung des Schlossgebäudes an das Gasnetz. Wegen der allgemeinen Lage im Baubereich und den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen ist es derzeit überaus schwierig, geeignete denkmalfachkundige Entwurfsverfasser zu finden, die bereit und in der Lage sind, neue Aufträge anzunehmen.“

Ersatzbaumaßnahme der Bahnbrücke (am Sportplatz vorbei) von Holdenstedt nach Klein Süstedt

In der Sitzung vom 02.11.2020 beschloss der Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt, dass statt der vorhandenen Kfz-Brücke unter Abwägung der aufzubringenden Kosten, an gleicher Stelle lediglich eine Brücke für den Fuß- und Fahrradverkehr errichtet werden soll. Die Erstellung einer solchen Querung hat zeitgleich mit dem Abriss der vorhandenen abgängigen Brücke zu erfolgen. Für die Erreichbarkeit der forst- und landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Mitbenutzung von Privatwegen in dem Gebiet erforderlich. Die Hansestadt Uelzen wird sich daher gemäß der getroffenen Vereinbarung an der Unterhaltung von Privatwegen beteiligen.

Uns als CDU war es wichtig, ein einvernehmliches und tragfähiges Konzept für die Ersatzbaumaßnahme über die Bahn von Holdenstedt nach Klein Süstedt mit den Nutzern und der Hansestadt Uelzen abzustimmen. Daher haben wir in zahlreichen Vorgesprächen nach einer Lösung mit den Nutzern der Forstflächen, der landwirtschaftlich genutzten Flächen und den Rettungskräften, die im Bedarfsfalle einen Einsatz in dem Gebiet durchzuführen haben, gesucht. In Verbindung mit dem gefundenen Kompromiss bleibt die direkte Verbindungsstrecke für Fuß- und Radfahrer zwischen beiden Orten erhalten.

Somit können Kinder und auch Erwachsene über eine direkte Verbindung von Klein Süstedt den Sportplatz, sowie die Grundschule in Holdenstedt und in der entgegengesetzten Richtung die Sporthalle vom Sportverein in Klein Süstedt relativ sicher erreichen. Gleichzeitig trägt diese Wegstrecke dazu bei, den innerstädtischen Fahrradrundkurs mit einem weiteren Streckenabschnitt zu ergänzen.

Ende des Jahres 2021 wurde mitgeteilt, dass der Abbau der schadhaften Brücke und die Herstellung einer Rad- und Fußgängerbrücke nicht in einem Arbeitsgang realisiert werden kann. Der Verzug der Umsetzung wird mindestens ein Jahr betragen.

Daher haben wir als CDU im Ortsrat einen Bericht zum Planungsstand des vorgesehenen Abbaus der maroden Brücke und der Herstellung der neuen Brücke eingefordert.

Antwort der Verwaltung: „Die Ausschreibung der Bauleistung zum Abbruch der Brücke ist aktuell in Vorbereitung. Der Abbruch der Brücke wird, in Abhängigkeit von den Sperrzeiten der DB, im August und September 2022 durchgeführt.

Zur Herstellung der Kranaufstellflächen, vor und hinter der Brücke, ist es notwendig bis zum 28.02.2022 Rodungsarbeiten an den Böschungen der Brücke durchzuführen. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung des Wirtschaftsweges durchgeführt.

Die Vorentwurfsplanung (Variantenvergleich) für den Neubau der Geh- und Radwegbrücke ist abgeschlossen. Es können ggf. noch Änderungen durch Auflagen des Fördergebers entstehen. Die Ausschreibung für den Auftrag zur Entwurfsplanung wird aktuell vorbereitet.

Der „Antrag auf Aufnahme in das Mehrjahresprogramm“ wird beim Fördergeber (Land Niedersachsen, NGVFG) bis zum 15.02.2022 gestellt. Bei einer möglichen Förderung wird der Förderbescheid nicht vor Okt. 2022 erteilt.

Wenn alle hierfür nötigen Vor- und Bauarbeiten (Planung, Erhalt Förderbescheid, Sperrzeit DB, Kapazität Baufirma, …) problemlos von statten gehen, kann die neue Brücke bis zum Oktober 2023 fertiggestellt werden.“

Ertüchtigung der Verbindungsstraße von Holdenstedt am Sportplatz vorbei nach Klein Süstedt für den Radverkehr (Fahrradstraße)

Mit dem Rückbau der maroden Bahnbrücke und der Errichtung einer neuen Brücke zur Querung der Bahn für den Rad- und Fußgängerverkehr soll die vorhandene Verbindungsstraße von der Bahnbrücke bis zur Ortschaft Holdenstedt für den Radverkehr saniert werden, damit ein sicheres Radfahren ermöglicht wird. Letzteres erfordert nicht nur eine umfängliche Beseitigung von Schlaglöchern und Unebenheiten, sondern auch, den Radfahrern vor dem motorisierten Verkehr einen rechtlich verbindlichen Vorrang einzuräumen. Daher sollte dieser Bereich nach Auffassung der CDU als Fahrradstraße gewidmet werden.

Wie ist der Planungsstand für eine Sanierung der Straße und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dieser Straßenabschnitt zu einer Fahrradstraße umgewidmet werden kann?

Antwort der Verwaltung: „Derzeit sind wir auf der Suche nach einer Fördermöglichkeit. Hierbei ist zu prüfen, ob eine Fahrradstraße dabei förderschädlich wäre. Vor ihrer Anordnung ist jedoch verkehrsrechtlich zu prüfen und darüber politisch zu entscheiden.

Sportplatz Holdenstedt – Behinderung der Rettungskräfte

Im Rahmen der Planung zum Brückenneubau über die Bahn nach Klein Süstedt gab die Feuerwehr folgenden Hinweis: Rettungskräfte können bei Veranstaltungen auf dem Sportplatzgelände den Bereich aufgrund der Parksituation nicht oder nur eingeschränkt passieren!

Welche Maßnahmen werden in Kooperation mit den Verantwortlichen beim Sportverein Holdenstedt vorgesehen, um die kritische Lage, wie von der Feuerwehr angesprochen, zukünftig zu lösen?

Antwort der Verwaltung: „Die geschilderte Problematik wurde zusammen mit dem Vorstand des Sportvereins und dem Ortsbürgermeister während eines Ortstermines erläutert. Weder der Sportverein noch der Ortsrat wurden seitens der Feuerwehr darüber informiert. In Zukunft wird vom Vorstand des Sportvereins beabsichtigt, regelmäßig mit den Ortsbrandmeistern Klein Süstedt und Holdenstedt zu kooperieren, um potenzielle Behinderungen bei Einsätzen zu verhindern. Ein Halteverbot vor dem Tor des Sportvereins ist nicht notwendig, da der Sportverein dafür Sorge trägt, die gegenüberliegende Fläche (ca. 5 m) bei Sportveranstaltungen durch entsprechende Absperrungen freizuhalten. Auf der gesamten Länge des Fischteiches wird halbseitig ein Parkverbot eingerichtet. Bei dem Abschnitt handelt es sich um die engste Passage des gesamten Weges. So kann bei ordnungsgemäßem Parken gewährleistet werden, dass Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden.“

Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchtköpfen

Die Straßenlaterne ist Teil der Nebenanlage einer Straße. Im Falle der Sanierung einer Straße oder grundlegenden Ertüchtigung einer Nebenanlage, können die Anlieger anteilig an den Kosten beteiligt werden. Daher wollten wir von der CDU im Ortsrat wissen, ob für die Straßenverläufe in Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne demnächst größere Baumaßnahmen anstehen, bei dem eine Sanierung der Straßenbeleuchtung vorgesehen wird.

Antwort der Verwaltung: „Derzeit werden Leuchtenköpfe mit einem Defekt punktuell durch einen LED-Leuchtenkopf ersetzt. Für die Leuchtenköpfe stellt die Industrie keinen Ersatz zur Verfügung.

Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet einschl. der Ortsteile sowie in den Neubaugebieten wird die Beleuchtung bereits grundsätzlich in LED-Technik erneuert bzw. neu hergestellt. In den übrigen Straßenzügen wird zunächst die Standsicherheit der Masten begutachtet und beurteilt, sodass wir mittelfristig bis langfristig bei Erfordernis insgesamt Leuchtenkopf und Mast erneuern. In den Ortsteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne ist in dieser Hinsicht mittelfristig kein Austausch vorgesehen. Der Austausch der Beleuchtung auf LED stellt nach derzeitiger Rechtslage eine Verbesserung dar und ist somit auf die Anlieger umzulegen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Klassifizierung der Straße und liegt zwischen 50 und 75 %.“

Straßenreinigung oder Winterdienst – Überarbeitung der Gebührensatzung

Demnächst steht eine Überarbeitung der Gebührensatzung an. Ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der derzeitigen Kostenentwicklung bei der Straßenreinigung oder beim Winterdienst die Kosten bzw. Abgaben erhöhen werden?

Antwort der Verwaltung: „Detaillierte Informationen siehe hierzu Vorlage Nr. 2022/007“

Der Rat der Hansestadt Uelzen hat am 14.02.2022 beschlossen, dass die Änderung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung zum 01.01.2022 in Kraft treten soll. Die Änderung sieht folgende Gebührensätze vor:

Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2022

Reinigungsklasse 1:         0,74 € / Bemessungseinheit (bisher 1,14 €)
Reinigungsklasse 2:         2,12 € / Bemessungseinheit (bisher 2,90 €)
Reinigungsklasse 3:         7,32 € / Bemessungseinheit (bisher 7,32 €)
Reinigungsklasse 5:         0,42 € / Bemessungseinheit (bisher 0,62 €)
Winterdienst (WD):          0,27 € / Bemessungseinheit (bisher 0,85 €)

und für die Zeit ab dem 01.07.2022

Reinigungsklasse 1:         0,74 € / Bemessungseinheit
Reinigungsklasse 2:         2,12 € / Bemessungseinheit
Reinigungsklasse 3:         14,42 € / Bemessungseinheit
Reinigungsklasse 5:         0,42 € / Bemessungseinheit
Winterdienst (WD):          0,27 € / Bemessungseinheit.

Höhenungleicher Bahnübergang in Veerßen (Celler Straße)

Die Bahn baut die Strecke von Uelzen nach Salzwedel zweigleisig aus, dadurch erhöhen sich die Schrankenschließzeiten um das 3 bis 4,6-fache pro Stunde.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat hat daher beantragt, der Bürgermeister und die Verwaltung mögen Gespräche mit der Bahn, dem Bund und dem Land noch vor dem eigentlichen Beginn der Planfeststellung führen, um eine einvernehmliche Lösung aus Sicht der Bürger/innen auszuhandeln. – Der gestellte Antrag wird auf der Homepage als eigenständiger Bericht veröffentlicht.

Wie ist der weitere Verfahrensgang?

Antwort der Verwaltung: „Der Antrag des Ortsrates (Vorlage 2021/278) wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2021 behandelt und von dort, genauso wie in der vorherigen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.11.2021, zur weiteren Beratung in die Fraktionen und Gruppen verwiesen. Sobald entsprechende Beratungsergebnisse vorliegen, erfolgt eine erneute Behandlung im fachlich zuständigen Bauausschuss.

Wirtschaftswege in der Ortsgemeinde

Welche Wirtschaftswege sollen mittelfristig ausgebaut bzw. saniert werden und in welchem Zustand sind die Wirtschaftswege derzeit?

Antwort der Verwaltung: „Zurzeit sind keine Wirtschaftswege in der Ortsgemeinde für einen Ausbau vorgesehen. Die Wirtschaftswege in diesem Bereich haben überwiegend die Zustandsnote 4 und 5. Das sind knapp 70 % der Wirtschaftswege in Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne. Hinzu kommt, dass es derzeit kein Zuschussprogramm in gebundener Bauweise gibt. Auch von einigen Ortsbürgermeistern wurde signalisiert das keine Erneuerung erwünscht ist, um die Landwirte nicht finanziell zu belasten.

Anmerkung des Autors: Nach den Arbeitspapieren zur Systematik der Straßenunterhaltung (AP 9) und den „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen“ (E EMI) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) wird der Straßenzustand in fünf Warnstufen eingeteilt. Wobei die Warnstufe 4 bis 5 ausweist, dass der Straßenzustand einen schlechten bis abgängigen Zustand erreicht hat. Im Regelfall wird ab einem Schwellenwert von 5 eine Erhaltungsstrategie eingeleitet. Dabei soll die Instandsetzung vor der baulichen Unterhaltung der Vorrang eingeräumt werden.

Grünflächenpflege an den Wirtschaftswegen

Im Regelfall soll der Strauchbewuchs alle fünf Jahre an den Wirtschaftswegen und den angrenzenden Acker- bzw. Grünlandflächen zurückgeschnitten werden.

Sind in diesem Jahr bzw. im kommenden Jahr derartige Pflegemaßnahme vorgesehen und wenn ja, an welchen Wegen?

Antwort der Verwaltung: „Der Schwerpunkt des Feldheckenschnittes lag in der Saison 2020/21 in den Ortschaften Holdenstedt / Klein Süstedt / Hansen. Daher müssten die Feldhecken grundsätzlich in Ordnung sein. Sollte es doch in einzelnen Bereichen Probleme geben, so bittet die Verwaltung um eine entsprechende Mitteilung.

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