Friedhof

Wer von Holxen oder Klein-Süstedt auf der Kreisstraße 8 nach Holdenstedt kommt, trifft kurz hinter dem Ortsschild auf zwei durch die sodann Blumenstraße genannte Kreisstraße getrennte alte Friedhöfe. Die neben der rechtsseitig liegenden alten Schmiede den Ortseingang prägenden Friedhöfe sind im Verzeichnis der Baudenkmale des Landkreises Uelzen aufgeführt und unterliegen somit der Denkmalpflege nach dem Denkmalschutzgesetz.

Vermutlich fast allen Holdenstedtern sind die mit stattlichen Eichen bewachsenen Friedhöfe bekannt, jedoch dürfte wenig über ihre Geschichte und historischen Wert für das Dorf bekannt sein. Da beide Friedhofsteile bis auf den von der Familie von der Wense genutzten Privatfriedhof in den vergangenen Jahrzehnten nicht mehr umsorgt wurden, befinden sie sich in einem teilweise kaum mehr zugänglichen ungepflegten Zustand, der selbst zu pietätlosen Gruftfreilegungen und Grabungen vermutlich jugendlicher Täter geführt hat.

Überlegungen zur Verbesserung der unbefriedigenden Situation der Friedhofsteile gab es erstmals im Rahmen der in den 1990iger Jahren durchgeführten Dorferneuerung, die jedoch nicht weiter verfolgt wurden. Der Verein „Pro Holdenstedt“, eine dörfliche Bürgerinitiative zur Verbesserung der Lebensqualität in Holdenstedt, bemüht sich nun, gemeinsam mit dem Grundeigentümer und der Denkmalpflege, eine Verbesserung der Situation herbeizuführen und insbesondere die vollständig vorhandene aber in Teilen desolate Feldsteinmauer zu erhalten als auch wieder einen naturnahen aber eben doch auch gepflegten Eindruck der Gesamtanlage herzustellen. Es handelt sich schließlich um einen während des 30jährigen Krieges begründeten fast 400 Jahre alten Begräbnisort für Generationen von Holdenstedter, Borner und Holxer Einwohnern, der es nicht verdient, in Vergessenheit zu geraten oder der Zerstörung anheim zu fallen

Friedhofsursprünge

Die Bestattung der Holdenstedter Toten erfolgte vor der Anlage des alten Friedhofes an der Blumenstraße im Jahre 1628 auf dem Kirchhof an der Nicolaikirche. Dass der Friedhof im Jahre 1628 oder kurzfristig danach angelegt wurde, basiert auf einer sich ehemals im von der Wensischen Privatarchiv befindlichen Akte — lt. Aktenplan von Hilmer v. d. Wense aus dem Jahre 1947 -‚ die beim Erstellen des vorliegenden Aufsatzes leider nicht (mehr) vorhanden war und die 1628 als Datum für die Anlegung des Friedhofes nennt.

Die eingangs genannte heutige Blumenstraße bzw. Kreisstraße 8 erhielt erst nach dem Zweiten Weltkrieg ihren jetzigen Namen, jedoch wird sie der Einfachheit halber in den weiteren Ausführungen unter ihrem jetzigen Namen geführt. Der Kirchplatz ist lt. eines Schreibens des Holdenstedter Kirchenvorstandes vom Juli 1959 an das Landeskirchenamt, der älteste Begräbnisplatz der Gemeinde gewesen. Dieser Platz gehörte, obwohl unmittelbar an der Kirche gelegen, nicht der Kirchengemeinde, sondern war Eigentum der Realgemeinde und war im Grundbuch für die „Gesamtheit der zeitigen und zukünftigen Grundbesitzer in der Gemarkung Holdenstedt“ eingetragen.

Hilmer v. d. Wense gibt in seiner Familienchronik von 1948 als Grund für die Anlage des neuen Friedhofes den zu feuchten Boden rund um die Nicolaikirche herum an. Der nach 1628 nicht mehr belegte Friedhof dürfte sowohl rund um die Kirche herum, aber zum Teil auch hinter der Kirche gelegen haben, also außerhalb der jetzigen Mauer, die Schlosspark und Mühlengrundstück trennen. Auf dem bekannten Merianstich des „Adeligen Sitzes“ verläuft die Mauer gradlinig parallel zur Kirche weiter Richtung Westen und grenzt somit einen Teil aus, der vermutlich zu dieser Zeit zumindest noch ein Teil des alten Dorffriedhofes gewesen sein dürfte.

Die Begründung Hilmer von der Wenses für die Verlegung ist plausibel, denn die Hardaunähe lässt den Grabenden schon nach einigen Spatenstichen auf Grundwasser treffen. Der neue Friedhof wurde an den Hang einer sandigen Anhöhe am Rande des Dorfes verlegt und bestand ursprünglich aus einem fast quadratischen ca. 3.000 Quadratmeter großen Gelände, von dem aus fast sternförmig Wege nach Holxen, Klein Süstedt, in die Seggenkampfelder und quer über den Lohenberg nach Uelzen verliefen. Der Weg nach Holxen wird auf der Verkopplungskarte von 1834-36 als „Holxer Todtenweg“ bezeichnet und gibt somit einen Hinweis darauf, dass die zur Kirchengemeinde Holdenstedt gehörenden Holxer auch schon immer auf den Holdenstedter Friedhöfen bestattet wurden.

Die Friedhofskapelle

Eine Friedhofskapelle im heutigen Sinne hat der alte Friedhof nie besessen, jedoch hat es eine kleine „Leichenhalle“, die in Unterlagen von 1795 als Kapelle bezeichnet wird am süd-östlichen Rand außerhalb der Umfassungsmauer gegeben. Dieses, vermutlich nach der Friedhofsbegründung zur Aufbewahrung der Toten errichtete kleine Gebäude war 1795 in einem „augenfällig jämmerlichen Zustand“ ja wird sogar als Ruine bezeichnet und bedurfte dringend der Reparatur. Erwogen wurde daher der Bau eines Schuppens zur Aufbewahrung der Totenbahren an der Kirche.

Doch auch dieser hätte, so die Überlegungen des Schreibers, erhebliche Kosten verursacht und zudem mögliche Proteste der Holxener verursacht, denn diese hätten ja die „Todtenbahren durch den Koth nach dem Dorfe holen“ müssen. Der längere und wohl unbequemere Weg über unbefestigte Wege ist den Holxern offensichtlich erspart geblieben und die Kapellenreparatur scheint durchgeführt worden zu sein, denn auf der Urkarte der Gemarkung Holdenstedt von 1870, der ersten amtlichen Liegenschaftskarte, ist das Gebäude noch eingezeichnet.

Wie es ausgesehen hat, wissen wir ebenso wenig, wie wann es abgerissen wurde. Vermutlich hat es sich um ein schlichtes Fachwerkgebäude gehandelt, dass dann bis zur Einweihung des neuen Friedhofes 1910, der dann ein massives Kapellengebäude erhielt, seinen Dienst tat. Ein auch heute noch vorhandenes ca. 6 x 3 Meter großes Flurstück, etwa 30 Meter vom ehemaligen Friedhofszugang entfernt liegend, ist das letzte Erinnerungszeugnis an diese kleine „Kapelle“.

Die erste Friedhofserweiterung

Der ursprüngliche Friedhof dürfte Ende des 18. bis Anfang des 19. Jahrhunderts — genaue Unterlagen hierüber liegen nicht vor – zu klein geworden sein. Auf der Karte über die Verkopplung der Fluren in der Gemarkung Holdenstedt aus dem Jahre 1834-1836 ist der Erweiterungsteil nördlich der heutigen Blumenstraße jedenfalls bereits eingezeichnet. Vermutlich wurde er angelegt, als es der Familie v. d. Wense auf Grund einer Verordnung aus dem Jahre 1795 untersagt wurde, ihre Toten in der Kirche zu bestatten, wobei es jedoch auch Ausnahmen gegeben hat, denn noch Anfang des 19. Jahrhunderts wurde auch in der Kirche beigesetzt.

Die Anlage des Erbbegräbnisplatzes auf dem südwestlichen Teil des neu angelegten alten Friedhofes deutet jedenfalls darauf hin, dass die Erweiterung in engem Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Gutsfamilie stand. Der ca. 5.000 Quadratmeter große neue Friedhofsteil grenzte vermutlich schon bei der Anlage an ein umfangreiches überwiegend der Gemeinde gehörendes Sandabbaugebiet, denn die unnatürlich gradlinige und steile Abbruchkante und die direkt an der Kante befindliche Feldsteinmauer spricht für diese Vermutung.

Die topografische Gesamtsituation des Friedhofshügels und die erst in den 1970er Jahren zuletzt als Müllkippen genutzten Sandgruben lassen weiter vermuten, dass das gesamte Gelände von der jetzigen Friedhofsmauer aus ursprünglich sanft abfiel und somit einen einheitlichen nach allen Seiten hin abgerundeten Hügel bildete. Noch auf Flurkarten der 1970er Jahre sind die Grenzen des Sandabbaugebietes ebenso wie der ursprüngliche Verlauf der jetzigen Blumenstraße eingezeichnet.

Die Feldsteinmauer

Die den ersten Friedhof von 1628 umgebende Feldsteinmauer wurde vermutlich schon bei der Anlage des Friedhofes oder zumindest in den Jahrzehnten danach angelegt. Dagegen scheint es bei der Errichtung der Feldsteinmauer um die Friedhofserweiterung von ca. 1795 etwas gedauert zu haben: Dieser Friedhof war zur „Hälfte für das hiesige adlige Gut ausgesetzt und zur Hälfte den adeligen Köthnern und dem Müller Heuer in Holxen“.

Im Jahre 1843 erklären sich die Holdenstedter „adeligen Köthner Heinrich Baucke, Heinrich Hillmann, Deppe, Hillmann, Johann Kammann, Riggert, Wortmann, Friedrich Wrede und Georg Wrede zur „Übernahme der Arbeitskosten der Mauer jetzt und künftig bereit“, während „Herr Landrat von der Wense hierselbst aber die zu der gesamten Befriedigungsmauer des Gutsanteils erforderlichen Steine anzufahren übernommen hat“.

Verlegung der Blumenstraße

Die Friedhofsanlage von 1628 und die Friedhofsergänzung von Anfang des 19: Jahrhunderts waren, wie bereits ausgeführt, durch die Blumenstraße voneinander getrennt, die als Sandweg über den Hügel Richtung Holxen bzw. Kl. Süstedt verlief. Ende der zwanziger bzw. Anfang der dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts beschlossen Gemeinderat und Kirchengemeinde vermutlich auf Grund des zunehmenden Verkehrs und der damit auch größeren Bedeutung der Straße, diese zu begradigen und durch den alten Friedhof hindurch zu verlegen. (Das genaue Datum der Verlegung konnte leider in diesem Rahmen nicht festgestellt werden; für jegliche Hinweise hierzu wäre der Autor dankbar.)

Die Gebeine der Toten wurden umgebettet und die Blumenstraße erhielt einen gradlinigen tiefer gelegten Verlauf, so dass dem heutigen Nutzer kaum mehr deutlich wird, dass sie einst auch an ihrer jetzigen Stelle über eine kleine Anhöhe verlief. Mit der Straßenverlegung erhielt die Blumenstraße übrigens auch ihre erste Befestigung.
Die alte Trasse der Blumenstraße wurde Bestandteil des nördlichen Friedhofsteiles; ihre Lage ist in der Örtlichkeit noch gut zu erkennen. Bestattungen wurden auf ihr nie vorgenommen, denn der jetzige alte Friedhof wurde bereits im Jahre 1910 aus Platzgründen aufgegeben und ein neuer, der insgesamt nun bereits dritte Holdenstedter Friedhof wurde angelegt. Nach 1910 haben auf dem alten Dorffriedhof vermutlich noch vereinzelt Bestattungen stattgefunden, sofern die Gräber bereits gekauft worden waren oder es sich um Familiengrabstätten handelte. Noch Ende der 1950er Jahre wurden einzelne Gräber gepflegt, jedoch der Rest des Friedhofes machte schon damals, so F. W. Meyerholz, einen ungepflegten und würdelosen Eindruck.

Auseinandersetzung des Holdenstedter Kirchenvorstandes mit v. d. Wense über das Erbbegräbnis bzw. die Beweinkaufung

Die Familie v. d. Wense besaß, wie bereits erwähnt, schon auf dem alten kirchlichen Dorffriedhof einen eigenen Begräbnisplatz im südwestlichen Teil des Friedhofes; im östlichen Teil des Erbbegräbnisplatzes befanden sich mehrere Reihen Kindergräber. Angehörige der Patronatsfamilie von der Wense wurden bis zu einer allgemeinen Verordnung über die „Aus-leichung“ aus den Gewölben grundsätzlich in den Kirchengruften der Nicolai-Kirche bestattet.

Aber auch hier scheint es Ausnahmen gegeben zu haben, denn auch auf dem erstangelegten Friedhofsteil ist zumindest ein Grabmal der Familie von der Wense, ein Obelisk, zu finden. Die letzte Beisetzung eines von der Wense in der Kirche fand 1837 statt. Seit Ende des 18. Jahrhunderts wurden dann jedenfalls fast alle Angehörigen der Familie v. d. Wense, aber auch alle vorher teilweise in der Kirche bestatteten Pastoren, auf dem Dorffriedhof beigesetzt. Bereits im Jahre 1877 wurde festgestellt, dass der Wensesche Begräbnisplatz nicht gleichzeitig mit dem übrigen Friedhof belegt sein würde und deshalb auch nach Schließung des für die Dorfbevölkerung zur Verfügung stehenden Teiles, bis zur vollständigen Belegung des Erbbegräbnisplatzes, weiter belegt werden könnte.

Erbbegräbnisse waren nach § 2 der Friedhofsordnung von 1897 nur für den Kirchenpatron und seine Familie vorgesehen. Für Erbbegräbnisplätze sah die Friedhofsordnung darüber hinaus eine Beweinkaufung nicht vor. Über die Frage der Beweinkaufung auch für den Erbbegräbnisplatz kam es im Jahre 1929 zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Holdenstedter Kirchenvorstand und dem Rittmeister Adolph v. d. Wense, den das durch das Kreiskirchenamt eingeschaltete Landeskirchenamt zu Gunsten von v. d. Wense entschied.

Festgestellt wurde jedoch, dass der Patron hingegen verpflichtet ist, „den Begräbnisplatz stets in gutem Stande zu erhalten. Die Aufsicht darüber, dass dies geschieht, steht dem Kirchenvorstande zu“. Durch den Grundstückstausch im Jahre 1959 wurde diese Verpflichtung jedoch hinfällig. Das Patronat der Familie von der Wense über die Holdenstedter Nicolaikirche erlosch im übrigen mit dem Tode von Gherlig von der Wense im Jahre 1986 endgültig.

Privatisierung der Friedhöfe bzw. der Grundstückstausch mit der Familie v. d. Wense 1960 zwecks Erweiterung des neuen Friedhofes

Als Ende der 1950er Jahre die Frage der Erweiterung des neuen westlich der Sandgrube gelegenen Friedhofes auf der Tagesordnung der Kirchengemeinde stand, wurde ein Gutachten über die Erschließung von neuem Friedhofsgelände zu Beerdigungszwecken von F. W. Meyerholz, Uelzen, eingeholt. Meyerholz regte an, den alten Friedhof in Etappen als Waldfriedhof wieder herzurichten und eine neue Kapelle auf dem durch die Blumenstraße abgetrennten südlichen Friedhofsteil zu errichten.
Dieser Vorschlag fand jedoch im Kirchenvorstand keine Zustimmung. Für die Erweiterung des neuen Friedhofes wurde nun aber sogenanntes kirchliches Dotationsland benötigt, welches der Kirchenvorstand ebenfalls nicht ohne Ausgleich zur Verfügung stellen wollte. Die benötigte Fläche zur Friedhofserweiterung gehörte zur Pfarrdotation und hatte für die Kirchengemeinde Versorgungscharakter, da die Einnahmen der Pfarrbesoldung dienten.

Nach gut einjährigen Überlegungen wurde schließlich ein umfassender Grundstückstausch durchgeführt, der offensichtlich alle Seiten zufrieden stellte: Die Kirchengemeinde erhielt von der Familie von der Wense ein zwei Morgen großes Stück Ackerland als Ausgleich für das Dotationsland der Kirchengemeinde, welches für die Erweiterung des Friedhofes benötigt wurde. Kirchenpatron v. d. Wense wiederum erhielt den kompletten alten Friedhof nördlich und südlich der Blumenstraße und gab der Kirchengemeinde die Zusage, dass „die Kirche des Patrons Beteiligung beim Erwerb des Kirchplatzes in nicht festgelegter materieller Art sicher ist“. Die oben erwähnten Kindergräber dürften ebenso wie die nicht mehr gepflegten anderen Gräber vom neuen Eigentümer eingeebnet werden.

Literatur/Quellen

1. Aktenmaterial der Kirchengemeinde Holdenstedt
2. Archivunterlagen des Privatarchivs C. v. d. Wense
3. Chronik d. Familie v. d. Wense, Hilmer v. d. Wense 1947/48
4. Katasteramt Uelzen, „Verkopplungskarte“ 1834/36
5. Katasteramt Uelzen, Amtliche Liegenschaftskarte 1870
6. Karte der Preußischen Landesaufnahme von 1899
7. Möller, H. H., Hrsg., Baudenkmale in Niedersachsen, Braunschweig 1984

Holdenstedt, im März 2002

Text von Eckhard Klau
Bilder von Hans-Jürgen Heuer (September 2015)

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