Die Mitglieder der CDU im Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt fragten nach und ließen sich durch die städtische Verwaltung folgende Sachverhalte beantworten:

Baugebiet Holdenstedt (Hofkoppel)

Rückblick: In der Ortsratssitzung vom 02.11.2020 berichtete Herr Behn von der städtischen Verwaltung, dass das geplante Neubaugebiet an der „Alten Celler Heerstraße“ in Verlängerung zum bestehenden Neubaugebiet (Vor den Fischteichen) baurechtlich überplant wird. Dazu wird aktuell das städtebauliche Konzept und das Entwässerungskonzept aufgestellt. Vorgesehen ist, dass auf dieser noch ackerbaulich genutzten Fläche zwischen 25 bis 30 Wohnbaugrundstücke entstehen sollen. Im Norden des Plangebietes soll ein Regenrückhaltebecken angelegt werden. Um die erforderlichen artenschutzrechtlichen Belange frühzeitig zu untersuchen und die notwendigen Vorarbeiten für den Umweltbericht des Bebauungsplans erstellen zu können, wurde der artenschutzrechtliche Fachbeitrag bereits beauftragt.

Die Aufstellung des Bebauungsplans ist für das Jahr 2021 geplant. Mit der Erschließung des Gebietes soll nach der vorgesehenen Planung im Jahr 2022 begonnen werden. Entsprechend der skizzierten Zeitplanung hat die Verwaltung für das Bebauungsplanverfahren bereits die notwendigen Haushaltsmittel im Entwurf des Haushaltsplans 2021 vorgesehen.

Mit der Beschlussvorlage für die Aufstellung des Bebauungsplans kann das Verfahren formell gestartet werden. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat am 17.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 294 „Holdenstedt – Hofkoppel“ gefasst.

Es können sich bereits jetzt Bewerber für ein Grundstück in dem Neubaugebiet über die Abteilung Liegenschaften der Hansestadt Uelzen vormerken lassen. Eine Vormerkung garantiert jedoch nicht, auch einen Zuschlag für ein Grundstück zu erhalten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass häufig mehr Interessenten als Baugrundstücke vorhanden sind und daher die Grundstücke in der Regel verlost werden.

In der Ortsratssitzung im Januar 2022 fragten die Mitglieder der CDU im Ortsrat nach, wie der Stand der baurechtlichen Planung zur Umsetzung und Ausweisung des Baugebietes mit der Bebauungsplan-Nr. 294 Hofkoppel sei.

Antwort der Verwaltung: „Der aktuelle Sachstand ist weitestgehend der gleiche, wie zum Zeitpunkt des letzten ausführlichen Berichts in der OR-Sitzung am 07.09.2021. Die natur- und artenschutzrechtlichen Erhebungen vor Ort sind mittlerweile abgeschlossen. Der dazugehörige Fachbeitrag wird aktuell erstellt und parallel dazu die frühzeitige Beteiligung als erste Beteiligungsmöglichkeit der Öffentlichkeit und der Fachbehörden vorbereitet.“

Aus unserer Sicht ist die eingetretene zeitliche Verzögerung nicht akzeptabel. Auch kritisieren wir das Verhalten der Mehrheitsgruppe im Ortsrat aus Mitgliedern der UWG und der SPD. Seitens dieser Gruppe wurde mehrheitlich beschlossen, eine öffentliche Debatte im Ortsrat nicht zu führen.
Nach der jetzigen Zeitachse wird eine Bebauung frühestens im Jahre 2023 möglich sein.

Friedhofswesen

Bekanntlich wurden umfangreiche Umbaumaßnahmen für die Friedhöfe in Holdenstedt (siehe dazu auch den Bericht auf unserer Homepage, „Friedhof Holdenstedt – Umgestaltung abgeschlossen“) und Klein Süstedt beschlossen und bereits umgesetzt.

Daher wollten wir als CDU-Mitglieder im Ortsrat wissen: Wie ist der Stand der geplanten Umbaumaßnahme der Friedhofsanlagen in Holdenstedt und Klein Süstedt und wird aufgrund der Kostenentwicklung eine Anpassung der Gebühren erforderlich?

Antwort der Verwaltung: „In Holdenstedt wurde die Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes 2021 abgeschlossen. In Klein Süstedt wurde im ersten Schritt der Wasseranschluss hergestellt, so dass die Wasserversorgung unabhängig vom privaten Anschluss in der Nachbarschaft abgestellt werden kann. Es stehen noch die Gestaltung der Sitzecke und die Herstellung einer Zufahrt aus.

Der Kalkulationszeitraum (2018-2020) für die zu erhebende Friedhofsgebühr ist abgelaufen. Die Neukalkulation ist derzeit in Arbeit. Eine konkrete Aussage zu der Kostenentwicklung und einer ggf. notwendigen Gebührenerhöhung wird nach der Kalkulation getroffen.

Schloss Holdenstedt

Im Jahre 2019 wurde vom Rat der Hansestadt Uelzen beschlossen, das Herrenhaus – Schloss Holdenstedt an die DRB Immobilien GmbH und Co KG zu veräußern. Mit dem Kauf hat der Käufer zahlreiche Verpflichtungen übernommen. So hat der Käufer sich verpflichtet, unmittelbar nach dem Kauf eine Grundsanierung am Herrenhaus durchzuführen. Derzeit sind keine Bautätigkeiten oder vorbereitende Maßnahmen auf dem Gelände erkennbar.

Welche Kenntnisse liegen der Stadtverwaltung vor, dass demnächst mit den vereinbarten Sanierungsmaßnahmen begonnen werden soll und welche Baumaßnahmen sind vorgesehen?

Antwort der Verwaltung: „Die Käuferin hat sich verpflichtet, die bauordnungsrechtlich sowie denkmalrechtlich angeordneten Baumaßnahmen am Schlossgebäude fristgerecht durchzuführen. Eine unmittelbare Durchführung ist daraus nicht herzuleiten.

Darüber hinaus ist die Käuferin verpflichtet, u.a. die Erneuerung der Heizungsanlage und den Fassadenanstrich und Rissbildung innerhalb von 3 Jahren ab Besitzübergabe durchzuführen. Weitere Maßnahmen wie Fenstertausch, Decken- und Wandsanierung, Beleuchtung, Dachsanierung sind innerhalb von 5 bzw. 10 Jahren nach Besitzübergabe durchzuführen. Da die Besitzübergabe am 18.03.2020 erfolgte, endet die erste Frist am 17.03.2023.

Die Käuferin steht mit der Hansestadt Uelzen und den weiteren Beteiligten hinsichtlich der anstehenden Maßnahmen in Kontakt. Im Mittelpunkt steht derzeit die Anbindung des Schlossgebäudes an das Gasnetz. Wegen der allgemeinen Lage im Baubereich und den mit der Corona-Pandemie einhergehenden Einschränkungen ist es derzeit überaus schwierig, geeignete denkmalfachkundige Entwurfsverfasser zu finden, die bereit und in der Lage sind, neue Aufträge anzunehmen.“

Ersatzbaumaßnahme der Bahnbrücke (am Sportplatz vorbei) von Holdenstedt nach Klein Süstedt

In der Sitzung vom 02.11.2020 beschloss der Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt, dass statt der vorhandenen Kfz-Brücke unter Abwägung der aufzubringenden Kosten, an gleicher Stelle lediglich eine Brücke für den Fuß- und Fahrradverkehr errichtet werden soll. Die Erstellung einer solchen Querung hat zeitgleich mit dem Abriss der vorhandenen abgängigen Brücke zu erfolgen. Für die Erreichbarkeit der forst- und landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Mitbenutzung von Privatwegen in dem Gebiet erforderlich. Die Hansestadt Uelzen wird sich daher gemäß der getroffenen Vereinbarung an der Unterhaltung von Privatwegen beteiligen.

Uns als CDU war es wichtig, ein einvernehmliches und tragfähiges Konzept für die Ersatzbaumaßnahme über die Bahn von Holdenstedt nach Klein Süstedt mit den Nutzern und der Hansestadt Uelzen abzustimmen. Daher haben wir in zahlreichen Vorgesprächen nach einer Lösung mit den Nutzern der Forstflächen, der landwirtschaftlich genutzten Flächen und den Rettungskräften, die im Bedarfsfalle einen Einsatz in dem Gebiet durchzuführen haben, gesucht. In Verbindung mit dem gefundenen Kompromiss bleibt die direkte Verbindungsstrecke für Fuß- und Radfahrer zwischen beiden Orten erhalten.

Somit können Kinder und auch Erwachsene über eine direkte Verbindung von Klein Süstedt den Sportplatz, sowie die Grundschule in Holdenstedt und in der entgegengesetzten Richtung die Sporthalle vom Sportverein in Klein Süstedt relativ sicher erreichen. Gleichzeitig trägt diese Wegstrecke dazu bei, den innerstädtischen Fahrradrundkurs mit einem weiteren Streckenabschnitt zu ergänzen.

Ende des Jahres 2021 wurde mitgeteilt, dass der Abbau der schadhaften Brücke und die Herstellung einer Rad- und Fußgängerbrücke nicht in einem Arbeitsgang realisiert werden kann. Der Verzug der Umsetzung wird mindestens ein Jahr betragen.

Daher haben wir als CDU im Ortsrat einen Bericht zum Planungsstand des vorgesehenen Abbaus der maroden Brücke und der Herstellung der neuen Brücke eingefordert.

Antwort der Verwaltung: „Die Ausschreibung der Bauleistung zum Abbruch der Brücke ist aktuell in Vorbereitung. Der Abbruch der Brücke wird, in Abhängigkeit von den Sperrzeiten der DB, im August und September 2022 durchgeführt.

Zur Herstellung der Kranaufstellflächen, vor und hinter der Brücke, ist es notwendig bis zum 28.02.2022 Rodungsarbeiten an den Böschungen der Brücke durchzuführen. Die Arbeiten werden unter Vollsperrung des Wirtschaftsweges durchgeführt.

Die Vorentwurfsplanung (Variantenvergleich) für den Neubau der Geh- und Radwegbrücke ist abgeschlossen. Es können ggf. noch Änderungen durch Auflagen des Fördergebers entstehen. Die Ausschreibung für den Auftrag zur Entwurfsplanung wird aktuell vorbereitet.

Der „Antrag auf Aufnahme in das Mehrjahresprogramm” wird beim Fördergeber (Land Niedersachsen, NGVFG) bis zum 15.02.2022 gestellt. Bei einer möglichen Förderung wird der Förderbescheid nicht vor Okt. 2022 erteilt.

Wenn alle hierfür nötigen Vor- und Bauarbeiten (Planung, Erhalt Förderbescheid, Sperrzeit DB, Kapazität Baufirma, …) problemlos von statten gehen, kann die neue Brücke bis zum Oktober 2023 fertiggestellt werden.“

Ertüchtigung der Verbindungsstraße von Holdenstedt am Sportplatz vorbei nach Klein Süstedt für den Radverkehr (Fahrradstraße)

Mit dem Rückbau der maroden Bahnbrücke und der Errichtung einer neuen Brücke zur Querung der Bahn für den Rad- und Fußgängerverkehr soll die vorhandene Verbindungsstraße von der Bahnbrücke bis zur Ortschaft Holdenstedt für den Radverkehr saniert werden, damit ein sicheres Radfahren ermöglicht wird. Letzteres erfordert nicht nur eine umfängliche Beseitigung von Schlaglöchern und Unebenheiten, sondern auch, den Radfahrern vor dem motorisierten Verkehr einen rechtlich verbindlichen Vorrang einzuräumen. Daher sollte dieser Bereich nach Auffassung der CDU als Fahrradstraße gewidmet werden.

Wie ist der Planungsstand für eine Sanierung der Straße und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit dieser Straßenabschnitt zu einer Fahrradstraße umgewidmet werden kann?

Antwort der Verwaltung: „Derzeit sind wir auf der Suche nach einer Fördermöglichkeit. Hierbei ist zu prüfen, ob eine Fahrradstraße dabei förderschädlich wäre. Vor ihrer Anordnung ist jedoch verkehrsrechtlich zu prüfen und darüber politisch zu entscheiden.

Sportplatz Holdenstedt – Behinderung der Rettungskräfte

Im Rahmen der Planung zum Brückenneubau über die Bahn nach Klein Süstedt gab die Feuerwehr folgenden Hinweis: Rettungskräfte können bei Veranstaltungen auf dem Sportplatzgelände den Bereich aufgrund der Parksituation nicht oder nur eingeschränkt passieren!

Welche Maßnahmen werden in Kooperation mit den Verantwortlichen beim Sportverein Holdenstedt vorgesehen, um die kritische Lage, wie von der Feuerwehr angesprochen, zukünftig zu lösen?

Antwort der Verwaltung: „Die geschilderte Problematik wurde zusammen mit dem Vorstand des Sportvereins und dem Ortsbürgermeister während eines Ortstermines erläutert. Weder der Sportverein noch der Ortsrat wurden seitens der Feuerwehr darüber informiert. In Zukunft wird vom Vorstand des Sportvereins beabsichtigt, regelmäßig mit den Ortsbrandmeistern Klein Süstedt und Holdenstedt zu kooperieren, um potenzielle Behinderungen bei Einsätzen zu verhindern. Ein Halteverbot vor dem Tor des Sportvereins ist nicht notwendig, da der Sportverein dafür Sorge trägt, die gegenüberliegende Fläche (ca. 5 m) bei Sportveranstaltungen durch entsprechende Absperrungen freizuhalten. Auf der gesamten Länge des Fischteiches wird halbseitig ein Parkverbot eingerichtet. Bei dem Abschnitt handelt es sich um die engste Passage des gesamten Weges. So kann bei ordnungsgemäßem Parken gewährleistet werden, dass Einsatzfahrzeuge nicht behindert werden.“

Umrüstung der Straßenbeleuchtung mit LED-Leuchtköpfen

Die Straßenlaterne ist Teil der Nebenanlage einer Straße. Im Falle der Sanierung einer Straße oder grundlegenden Ertüchtigung einer Nebenanlage, können die Anlieger anteilig an den Kosten beteiligt werden. Daher wollten wir von der CDU im Ortsrat wissen, ob für die Straßenverläufe in Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne demnächst größere Baumaßnahmen anstehen, bei dem eine Sanierung der Straßenbeleuchtung vorgesehen wird.

Antwort der Verwaltung: „Derzeit werden Leuchtenköpfe mit einem Defekt punktuell durch einen LED-Leuchtenkopf ersetzt. Für die Leuchtenköpfe stellt die Industrie keinen Ersatz zur Verfügung.

Im Rahmen der Straßenausbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet einschl. der Ortsteile sowie in den Neubaugebieten wird die Beleuchtung bereits grundsätzlich in LED-Technik erneuert bzw. neu hergestellt. In den übrigen Straßenzügen wird zunächst die Standsicherheit der Masten begutachtet und beurteilt, sodass wir mittelfristig bis langfristig bei Erfordernis insgesamt Leuchtenkopf und Mast erneuern. In den Ortsteilen Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne ist in dieser Hinsicht mittelfristig kein Austausch vorgesehen. Der Austausch der Beleuchtung auf LED stellt nach derzeitiger Rechtslage eine Verbesserung dar und ist somit auf die Anlieger umzulegen. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Klassifizierung der Straße und liegt zwischen 50 und 75 %.“

Straßenreinigung oder Winterdienst – Überarbeitung der Gebührensatzung

Demnächst steht eine Überarbeitung der Gebührensatzung an. Ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der derzeitigen Kostenentwicklung bei der Straßenreinigung oder beim Winterdienst die Kosten bzw. Abgaben erhöhen werden?

Antwort der Verwaltung: „Detaillierte Informationen siehe hierzu Vorlage Nr. 2022/007“

Der Rat der Hansestadt Uelzen hat am 14.02.2022 beschlossen, dass die Änderung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung zum 01.01.2022 in Kraft treten soll. Die Änderung sieht folgende Gebührensätze vor:

Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.06.2022

Reinigungsklasse 1:         0,74 € / Bemessungseinheit (bisher 1,14 €)
Reinigungsklasse 2:         2,12 € / Bemessungseinheit (bisher 2,90 €)
Reinigungsklasse 3:         7,32 € / Bemessungseinheit (bisher 7,32 €)
Reinigungsklasse 5:         0,42 € / Bemessungseinheit (bisher 0,62 €)
Winterdienst (WD):          0,27 € / Bemessungseinheit (bisher 0,85 €)

und für die Zeit ab dem 01.07.2022

Reinigungsklasse 1:         0,74 € / Bemessungseinheit
Reinigungsklasse 2:         2,12 € / Bemessungseinheit
Reinigungsklasse 3:         14,42 € / Bemessungseinheit
Reinigungsklasse 5:         0,42 € / Bemessungseinheit
Winterdienst (WD):          0,27 € / Bemessungseinheit.

Höhenungleicher Bahnübergang in Veerßen (Celler Straße)

Die Bahn baut die Strecke von Uelzen nach Salzwedel zweigleisig aus, dadurch erhöhen sich die Schrankenschließzeiten um das 3 bis 4,6-fache pro Stunde.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat hat daher beantragt, der Bürgermeister und die Verwaltung mögen Gespräche mit der Bahn, dem Bund und dem Land noch vor dem eigentlichen Beginn der Planfeststellung führen, um eine einvernehmliche Lösung aus Sicht der Bürger/innen auszuhandeln. – Der gestellte Antrag wird auf der Homepage als eigenständiger Bericht veröffentlicht.

Wie ist der weitere Verfahrensgang?

Antwort der Verwaltung: „Der Antrag des Ortsrates (Vorlage 2021/278) wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 30.11.2021 behandelt und von dort, genauso wie in der vorherigen Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.11.2021, zur weiteren Beratung in die Fraktionen und Gruppen verwiesen. Sobald entsprechende Beratungsergebnisse vorliegen, erfolgt eine erneute Behandlung im fachlich zuständigen Bauausschuss.

Wirtschaftswege in der Ortsgemeinde

Welche Wirtschaftswege sollen mittelfristig ausgebaut bzw. saniert werden und in welchem Zustand sind die Wirtschaftswege derzeit?

Antwort der Verwaltung: „Zurzeit sind keine Wirtschaftswege in der Ortsgemeinde für einen Ausbau vorgesehen. Die Wirtschaftswege in diesem Bereich haben überwiegend die Zustandsnote 4 und 5. Das sind knapp 70 % der Wirtschaftswege in Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne. Hinzu kommt, dass es derzeit kein Zuschussprogramm in gebundener Bauweise gibt. Auch von einigen Ortsbürgermeistern wurde signalisiert das keine Erneuerung erwünscht ist, um die Landwirte nicht finanziell zu belasten.

Anmerkung des Autors: Nach den Arbeitspapieren zur Systematik der Straßenunterhaltung (AP 9) und den „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen“ (E EMI) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) wird der Straßenzustand in fünf Warnstufen eingeteilt. Wobei die Warnstufe 4 bis 5 ausweist, dass der Straßenzustand einen schlechten bis abgängigen Zustand erreicht hat. Im Regelfall wird ab einem Schwellenwert von 5 eine Erhaltungsstrategie eingeleitet. Dabei soll die Instandsetzung vor der baulichen Unterhaltung der Vorrang eingeräumt werden.

Grünflächenpflege an den Wirtschaftswegen

Im Regelfall soll der Strauchbewuchs alle fünf Jahre an den Wirtschaftswegen und den angrenzenden Acker- bzw. Grünlandflächen zurückgeschnitten werden.

Sind in diesem Jahr bzw. im kommenden Jahr derartige Pflegemaßnahme vorgesehen und wenn ja, an welchen Wegen?

Antwort der Verwaltung: „Der Schwerpunkt des Feldheckenschnittes lag in der Saison 2020/21 in den Ortschaften Holdenstedt / Klein Süstedt / Hansen. Daher müssten die Feldhecken grundsätzlich in Ordnung sein. Sollte es doch in einzelnen Bereichen Probleme geben, so bittet die Verwaltung um eine entsprechende Mitteilung.

Die Deutsche Bahn bereitet derzeit die Baumaßnahme für einen zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke von Uelzen nach Salzwedel vor. Erste Prognosen besagen, durch den zweigleisigen Ausbau werden sich die Schrankenschließzeiten am Bahnübergang Veerßen / Celler Straße um das 3 bis 4,6-fache pro Stunde erhöhen. Vor diesem Hintergrund fasste der Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt den Beschluss, der Bürgermeister der Hansestadt Uelzen möge noch vor der eigentlichen Planfeststellung mit der DB, dem Land und dem Bund in Gespräche eintreten, um an diesem Bahnübergang eine höhenungleiche Querung der Bahnstrecke zu ermöglichen.

Denn es ist bei prognostizierten Schließzeiten von bis zu 30 Minuten pro Stunde zu befürchten, dass gerade Fuß- und Radfahrer versuchen werden, den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke queren zu wollen. Aber auch noch weitere Gründe sprechen für einen höhenungleichen Bahnübergang.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat Uelzen unterstützt den Antrag aus dem Ortsrat und hat zur Unterstützung der Forderung einen weitergehenden Antrag eingebracht. Die Stadtverwaltung hat dazu mitgeteilt, dass ein erster Austausch mit der Bahn terminiert wurde.

Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat der Hansestadt Uelzen vom Januar 2022:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die CDU-Fraktion beantragt, der Rat der Hansestadt Uelzen möge nach Beratung und Beschlussempfehlung durch die zuständigen Ausschüsse folgendes beschließen:

Die Verwaltung / der Bürgermeister werden beauftragt, mit der Bahn AG und den anderen Beteiligten (Land, Bund) über eine Kostenbeteiligung zu verhandeln, damit eine höhenungleiche Bahnkreuzung am jetzigen Bahnübergang Veerßen / Celler Straße ermöglicht wird.

Begründung:

Im Bauausschuss am 30.11.2021 wurde dargelegt, der Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt habe den Beschluss gefasst, die Verwaltung möge im Rahmen der planerischen Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG und den anderen Beteiligten (Land, Bund) eine höhenungleiche Bahnkreuzung am jetzigen Bahnübergang Veerßen/Celler Straße vereinbaren.

Nach den prognostizierten Zugzahlen für das Jahr 2030 mit einer Steigerung von derzeit 104 auf 268 Züge pro Tag (plus 258%) und der Erhöhung der Güterzugfahrten von derzeit 40 auf 180 Zugfahrten pro Tag (plus 450%), ist nach unserer Einschätzung die Forderung aus dem Ortsrat durchaus berechtigt und für die Mobilität unserer gesamten Hansestadt prioritär.

Zumal sich nach den prognostizierten Schließzeiten der Schranken die Standzeiten am Tage von derzeit 6-7 min/h auf 17-18 min/h (plus 300%) und nachts von 5-6 min/h auf 22-23 min/h (460%) erhöhen werden. Im Bauausschuss wurde von der SPD eine Verweisung zur weiteren Beratung in die Fraktionen beantragt. Begründet wurde der Antrag damit, ein Grundsatzbeschluss zu einer höhenungleichen Bahnkreuzung sei haushaltsrelevant.

Vor der Beantragung wurde durch die Verwaltung ausgeführt, dass die im Jahre 2017 erhobene Verkehrsbelastung mit knapp 5.400 Kfz-Fahrzeugen in 24 Stunden nicht ausreichen, um eine Notwendigkeit zu begründen, wodurch zu belegen wäre, dass sich bei der Abwicklung der Verkehre zukünftig Schwierigkeiten abzeichnen werden. Daher müsse die Hansestadt Uelzen gegenüber der Bahn AG ein sogenanntes Verlangen aussprechen und die Herstellung einer höhenungleichen Bahnkreuzung selbst erbringen. Nach einer überschlägigen Kostenschätzung sind dafür mindestens ca. 5 Mio. € in Ansatz zu bringen. Als mögliche Kostenerstattung durch die Bahn käme lediglich der Wegfall der Schrankenanlage in Betracht, was nur eine geringe Kostenerstattung durch die Bahn ausmachen würde.

Betrachtet man die Zahlen und den dargestellten Sachverhalt nüchtern, so scheint die ausgeworfene Summe über unseren städtischen Haushalt nicht leistbar zu sein. Aber zu diesem Zeitpunkt geht es noch gar nicht um den Haushalt, sondern es geht um die Menschen in unserer Stadt, die nicht durch eine künstlich geschaffene Bahnbarriere voneinander getrennt werden sollen. Und es geht auch darum, alle erdenklichen Möglichkeiten in einem Dialog mit den Beteiligten zu sondieren, um dann daraus die bestmögliche Lösung zu entwickeln.

Deshalb beantragen wir, der Rat möge beschließen, die Verwaltung und auch den Bürgermeister zu beauftragen, noch vor Beginn zur eigentlichen Planfeststellung der Bahntrasse Ostkorridor Nord, mit der DB Netz AG und allen weiteren Beteiligten (Bund und Land) in einen intensiven Dialog einzutreten, um eine bestmögliche Lösung zu sondieren und ein barrierefreies Kreuzen am jetzigen Bahnübergang Veerßen/Celler Straße zu ermöglichen.

An dieser Stelle möchten wir auf die Einigkeit im Rat hinweisen, dass wir klimarelevante Beeinträchtigungen vermeiden und wenn möglich auch reduzieren wollen. Durch eine Erhöhung der Standzeiten an den Schranken von 300 bis 450 Prozent wird uns eine CO2-Reduzierung nicht gelingen. Auch werden die erhöhten Standzeiten an den Schranken gerade die motorisierten Fahrzeugverkehre veranlassen, den Bahnübergang Veerßen zu meiden. Stattdessen werden diese Fahrzeuge einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen, um Ziele im Süden oder auch im Westen der Hansestadt zu erreichen. Diese zu erwartenden Mehrkilometer werden den CO2-Ausstoß erhöhen und so das Klima schädigen!

Auch möchten wir erreichen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger vermehrt das Fahrrad oder gar das Lastenrad nutzen. Bei Entfernungen von 8 bis 10 km, die überwiegend im Stadtgebiet zurückzulegen sind, wäre gerade bei der zunehmenden Anzahl an E-Bikes eine solche Zielsetzung gut umsetzbar. Aber dafür muss unsere Verkehrsinfrastruktur auch die Voraussetzung schaffen, dass eine barrierefreie Durchgängigkeit der Verkehrswege gegeben ist.

Mit einer zweigleisig ausgebauten Bahnstrecke, die nicht barrierefrei zu queren ist und zudem noch das Drei- bis Fünffache an Zugfahrten zukünftig aufnehmen wird, kann die Attraktivität des Radfahrens nicht erhöht werden. Hinzu kommt, wenn wir an dem Bahnübergang Veerßen/Celler Straße keine alternative Querung ermöglichen, degradieren wir die Menschen im Süden der Hansestadt Uelzen zu „Menschen 2. Klasse“. Denn durch die zukünftige Bahnbarriere wird das Erreichen der Kernstadt erheblich beeinträchtigt. Dies gilt im Übrigen auch für Menschen oder Lastentransporte, die aus der Weststadt (Bohldamm, Sternviertel) oder dem Stadtgebiet Veerßen die Absicht haben, Ziele südlich der Kernstadt anzufahren.

Eine barrierefreie Anbindung ist auch für die Rettungsdienste das Maß aller Dinge, es geht schließlich um Menschenleben. Die Ablehnung einer höhenungleichen Bahnkreuzung wird durch die verantwortlichen Maßnahmenträger anhand einer Prognose begründet. In ihr wird es als ausreichend beschrieben, dass auch bei erhöhten Schließzeiten die Rettungsdienste in der vorgegebenen Zeit den Einsatzort erreichen können. Auch gibt es wohl die Vorgabe, dass die Rettungsdienste zukünftig vermehrt die Ortsumgehung nutzen sollen. Nach der Prognose werden sich dadurch die Einsatzzeiten nur geringfügig erhöhen.

Dabei wissen wir doch, den Unterschied von Leben und Tod machen manchmal nur wenige Minuten aus. Nicht umsonst wurden aktuelle Notfallfahrten über die direkte Strecke von Veerßen nach Holdenstedt abgebildet, da dies der zügigste Weg ist. Durch den Wegfall dieser Option und durch erhöhte Schließzeiten wird den Einwohnern im Ortsteil Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne eine unbillige Härte zugemutet.

Weiterhin erinnern wir daran, wir bauen ein mehrgeschossiges Parkhaus direkt am Bahnhof. Begründet wird die Maßnahme damit, dass sich mit einem bahnhofsnahen und witterungsunabhängigen Parken die Anzahl der Pendler erhöhen und somit die Bahn als Transportmittel besser angenommen würde. Somit investieren wir als Gemeinde, nicht die Bahn AG, in eine Infrastruktur, die einen erheblichen Beitrag für mehr Klimaschutz leisten wird. Außerdem ist bekannt, dass vorrangig nicht die Menschen aus der Stadt das Parkhaus nutzen werden. Dennoch stellen wir die erforderlichen Mittel dafür bereit.

Gehen wir noch ein paar Jahre zurück. Seinerzeit standen wir vor der Frage, ob wir ein Verlangen bei der Sanierung der Bahnbrücken über die Bahnhofstraße aussprechen, sie großzügig und dem Verkehr der Zukunft angepasst ausbauen. Der Verzicht auf ein solches Verlangen zeigt sich heute als schwerwiegender Fehler, denn es wird nur eine neue Bahnquerung geschaffen. Der Platz, der benötigt würde, um gerade die Radverkehre unterhalb der Bahnbrücken sicherer durchführen zu können, fehlt uns heute.

Eine ähnliche Entscheidung haben wir noch zu treffen, wenn es um die Sanierung der Bahnbrücke über den Bohldamm geht. Die Unterquerung der Bahnbrücke ist sehr schmal. Es spricht vieles dafür, dass wir als Hansestadt unser Verlangen gegenüber der Bahn aussprechen. Auch dann werden wir mit einer nicht unerheblichen Summe in Vorleistung zu treten haben. In welcher Höhe die Bahn uns eine Rückerstattung zukommen lässt, muss ebenfalls noch ausgehandelt werden.

Gerade, wenn es um Baumaßnahmen rund um die Bahn geht, werden die Bauprojekte auf 50 Jahre und mehr ausgerichtet. Daher ist es umso wichtiger, dass wir als Rat zum jetzigen die richtigen Entscheidungen treffen, um bestehende Barrieren zu überwinden und neue Barrieren erst gar nicht entstehen zu lassen. Mit dem Planfeststellungsverfahren der Bahntrasse Ostkorridor Nord öffnet sich gerade ein Baufenster, um mit der Bahn auf Augenhöhe zu sondieren, damit keine künstliche Barriere entsteht, wodurch die Menschen getrennt werden.“

Auf Antrag der CDU-Mitglieder im Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt stellte die Stadtverwaltung der Hansestadt Uelzen im Rahmen der letzten Ortsratssitzung vor, auf welchen Flächen innerhalb der Ortschaft Klein Süstedt eine Wohnbebauung möglich ist.

Mit unserer Initiative und der Veröffentlichung von potenziellen Bauflächen kommen wir damit einem Wunsch von Bauwilligen nach, die das dörfliche Miteinander in Klein Süstedt auch als Wohnstandort für sich nutzen wollen.

In Gesprächen mit der Stadtverwaltung wurde uns dargelegt, wie auch schon in Gesprächen in der Vergangenheit, dass die städtebauliche Entwicklungsplanung der Hansestadt Uelzen für Ortschaften in der Größe von Klein Süstedt keine Ausweisung von neuen Baugebieten vorsieht. Insofern kann eine Errichtung von zusätzlichem Wohnraum in Klein Süstedt nur durch eine Baulückenverdichtung oder der Erschließung einer alten Gewerbefläche erfolgen. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit führte die Stadtverwaltung dazu aus:

  1. Am Ende der Straße „Zum Gerdautal“ auf der linken Seite befindet sich ein Bebauungsgebiet mit der Plannummer 208. In dem Bebauungsgebiet ist noch eine größere unbebaute Fläche vorhanden, auf der bis zu zwei Baugrundstücke entstehen können. Von der Örtlichkeit befindet sich diese Fläche gegenüberliegend exakt auf Höhe des Hauses mit der Nummer 8 an besagter Straße.
  2. In der „Dörken Heide“, gegenüberliegend dem Haus mit der Nummer 10, kann auf der freien Fläche eine Bebauung erfolgen.
  3. Ebenfalls noch in der „Dörken Heide“, schräg gegenüberliegend von der der Haus-Nr. 44, kann auf der freien Fläche ebenfalls eine Bebauung erfolgen.
  4. An der Straße „Mehlenkamp“ befindet sich ebenfalls zum Dorf hin eine Baulücke, die bebaut werden kann. Auf der gegenüberliegenden Seite zur Straße zum „Mehlenkamp“ befindet sich eine Ackerfläche. Dieser Bereich entlang des Mehlenkamp kann nicht bebaut werden. Begründung: Die Ackerfläche befindet sich planungsrechtlich im sogenannten Außenbereich.
  5. An der Klein Süstedter Straße im Bereich der Hausnummern 6 bis 16 befinden sich hinter den Häusern mehrere freie Flächenareale. Eine Bebauung dieser Flächen wäre von der städtebaulichen Planung in „zweiter Reihe“, also südlich der Bestandsbebauung bis zum vorhandenen Schutzstreifen möglich. Zu prüfen wäre, ob jedes Grundstück individuell über das an der Straße gelegene Grundstück erschlossen werden sollte, oder ob eine zentrale Erschließung sinnvoller ist, wie es beispielsweise etwas östlicher mit der Straße „Im Braul“ bei der umgesetzten Baumaßnahme erfolgte.
  6. Ebenfalls an der Klein Süstedter Straße, Bereich der Haus-Nr. 13 bis zum Friedhof, befindet sich hinter den Häusern an der Straße ein größeres Flächenareal, was bis zur Straße „Am Gerdautal“ reicht. Hierbei handelt es sich um eine Gewerbebrache mit einem größeren Entwicklungspotenzial. Aus fachlicher Sicht sollte für diesen Bereich ein Gesamtkonzept aufgestellt werden, um auch die gegebene Bebauungskapazität voll auszuschöpfen. Nach einer ersten Einschätzung könnten auf dieser Fläche bis zu 10 Baugrundstücke entstehen. Die Hansestadt Uelzen plant derzeit nicht, dass Areal baurechtlich zu erschließen.
    Sollte sich jedoch ein privater Investor finden, der das Areal erschließen möchte, so sichert die Hansestadt ihre Unterstützung zu. Die Kosten des Verfahrens wären, wie in solchen Fällen üblich, vom Veranlasser zu tragen. Eine Verfahrenseinleitung könnte unmittelbar erfolgen, sobald ein Interessent vorhanden ist und sich schriftlich gegenüber der Hansestadt bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen

Grundsätzlich gilt beim Erwerb einer Grundstücksfläche, dass der bauwillige Interessent zunächst aktiv auf den Eigentümer des Grundstückes zugeht und mit dem Grundeigentümer handelseinig wird. Bevor der Kauf getätigt wird, empfiehlt es sich, vorab bei der Bauaufsicht der Hansestadt Uelzen sich beraten zu lassen. In einem solchen Gespräch kann dann bereits geklärt werden, ob das geplante Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig und die Erschließung gesichert ist. Idealerweise sollte auch in Erwägung gezogen werden, eine Bauvoranfrage zu stellen. Je konkreter eine solche Bauvoranfrage ist, umso mehr Rechtssicherheit erlangen die Bauwilligen später bei der Realisierung des Bauvorhabens.

Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Bauwillige finden und mit den Eigentümern der Grundstücke rasch handelseinig werden. So kann ein Zuzug in Klein Süstedt gelingen. Der Dorfgemeinschaft kann eine solche Entwicklung nur guttun.

Das Bildmaterial wurde von Friedrich Dräger zur Verfügung gestellt.

Die Mitglieder der CDU im Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt stellten im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2022 an die städtische Verwaltung mehrere Fragen. Eine öffentliche Behandlung der Fragen war durch die Mehrheitsgruppe aus UWG und SPD nicht gewünscht und sie stimmten gegen eine öffentliche Behandlung in der Ortsratssitzung. Die Antworten der städtischen Verwaltung wurden uns somit lediglich schriftlich übermittelt und werden dem Protokoll mit Veröffentlichung angehängt. Ein solches Verfahren entspricht nicht unserer Vorstellung einer transparenten Ortsratspolitik. Wir als CDU Holdenstedt möchten die Antworten jedoch gerne möglichst breit mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren und daher veröffentlichen wir sie auf unserer Homepage. Einen Austausch zu den gestellten Fragen und gegebenen Antworten werden wir auch über unsere Facebook-Seite anbieten.

Mit den gestellten Fragen verfolgen wir das Ziel, rechtzeitig in Erfahrung zu bringen, ob die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Ganztagsschulbetrieb am Standort in Holdenstedt auch weiterhin gegeben sind, der Standort somit gesichert ist und unter welchen besonderen Anforderungen der Schulbetrieb bei der anhaltenden Corona-Pandemie durchgeführt wird.

Für uns als politische Vertreter in den Gremien sind umfassende Informationen unerlässlich, um darauf aufbauend die erforderlichen Maßnahmen vorausschauend anstoßen zu können. Der zu führende politische Diskurs schafft zudem die Basis, um dann zielgerichtet darauf reagieren zu können. Daher wollten wir wissen:

  1. Wie viele Schüler werden derzeit an der Grundschule in Holdenstedt unterrichtet?
    • Antwort: An der Grundschule Holdenstedt werden derzeit 97 Schülerinnen und Schüler (SuS) unterrichtet.
  2. Wie sieht die Schülerentwicklungsprognose für die nächsten Jahre aus?
    • Antwort:
  3. Wie hoch ist die Schülerzahl, die nicht im eigentlichen Schuleinzugsgebiet wohnen?
    • Antwort: Zum Stand der Schulstatistik wird die Schule von 27 SuS besucht, die nicht im Schulbezirk der Schule wohnen. 6 SuS aus dem Stadtgebiet besuchen die Schule im Rahmen einer Gestattung nach § 63 (3) NSchG. 21 SuS aus anderen Gemeinden besuchen die Schule aufgrund des Ganztagswahlrechts nach § 64 (4) NSchG (9 SuS aus der SG Aue, 12 SuS aus der SG Suderburg).
  4. Wie viele Schüler haben einen besonderen Förderbedarf und welche Angebote werden diesen Schülern für eine zielgerichtete Förderung unterbreitet?
    • Antwort: Zum Stand der Schulstatistik wird ein Kind mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an der Schule unterrichtet.
  5. Mit dem Beschluss im zuständigen Gremium der Grundschule und durch Beschluss im Rat der Hansestadt Uelzen wurde ab 2015 der offene Ganztagsschulbetrieb eingeführt. Für den Schulbetrieb im Ganztag waren umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich.
    1. Konnten alle erforderlichen Baumaßnahmen abgeschlossen werden und ist somit ein geregelter Schulbetrieb als Ganztagsschule gegeben?
      • Antwort: Die aus dem Förderprogramm „Infrastrukturausbau Ganztag“ geförderten Baumaßnahmen an der GS Holdenstedt (Umnutzung der Hausmeisterwohnung, Umgestaltung innerer Pausenhof) wurden letztes Jahr grundsätzlich abgeschlossen. Es müssen jetzt nur noch Restarbeiten erledigt werden (Putz- und Malerarbeiten, Elektroarbeiten z.B. im Treppenhaus, Einbau und Anarbeitung von Türen, Einhausung des Kopierers). Für diese Maßnahmen konnten Fördermittel in Höhe von 148.000 EUR eingeworben werden. Nach dem Umzug der Schule (voraussichtlich in den Osterferien) in die neuen Räume im 1.OG werden die dadurch freiwerdenden Räume teilweise als zusätzliche Gruppenräume hergerichtet.
    2. Wie viele Schüler/innen nehmen das Angebot der Nachmittagsbetreuung war?
      • Antwort: Zum Stand der Schulstatistik haben 76 SuS das Ganztagsangebot an mind. einem Tag/Woche wahrgenommen.
    3. Was beinhaltet das pädagogische Konzept für die Nachmittagsbetreuung, um gerade auch die kognitiven und sozialen Kompetenzen zu fördern?
      • Antwort der Schulleitung: In den letzten Jahren wurde immer deutlicher, dass viele berufstätige Eltern für ihre Kinder eine verlässliche Betreuung nach Unterrichtsschluss benötigen. So ist die Zahl der zur Betreuung angemeldeten Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 und 2 im Rahmen der verlässlichen Grundschule stetig gestiegen (2010 ca. 50 %, 2021 ca. 98 %). Die Ganztagsgrundschule bietet allen Kindern, auch Kindern aus sozial benachteiligten Elternhäusern und Kindern mit emotionalen, sozialen und körperlichen Auffälligkeiten, die Möglichkeit im Rahmen der Angebote des Ganztages an musischen, kreativen und sportlichen Aktivitäten teilzunehmen.

        Darüber hinaus stellt die Betreuung der Hausaufgaben für viele Familien eine hohe Anforderung dar. Zum einen fehlt die Zeit durch Berufstätigkeit zum anderen wird die Situation aus unterschiedlichen Gründen zu einer Belastungsprobe zwischen Kind und Eltern. Mit angemessener Zuwendung und Unterstützung können während der Hausaufgabenbetreuung mit gezielten Fördermaßnahmen auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern gleichberechtigt lernen.

        Als wichtiger Bestandteil einer gesunden Entwicklung dient auch das tägliche Mittagessen, welches nicht in allen Elternhäusern gewährleistet werden kann. Mitunter sind Kinder gezwungen, sich selbst zu versorgen und müssen ohne warme Mahlzeit auskommen.

        Des Weiteren bietet die ganztägige Betreuung für viele Kinder die Gelegenheit mit Gleichaltrigen zu spielen und ihre Sozialkompetenz zu erweitern. Dies ist für eine aktive Freizeitgestaltung in der von digitalen Medien geprägten Zeit unabdingbar. Wir machen unsere Angebote im Rahmen des Bildungsauftrages gemäß § 2 des NSchG unter besonderer Beachtung folgender Leitsätze:

        Kinder brauchen Raum, Zeit und Bewegung.

        Die Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages in der Schule; mit dieser Lebenszeit muss verantwortungsbewusst und behutsam umgegangen werden.

        Die Ganztagsschule ist keine Erweiterung der vormittäglichen Lernschule im Klassenraum.
        Das Ganztagsangebot soll den Kindern die Möglichkeit einer verlässlichen Betreuung und sinnvollen Freizeitgestaltung geben. Zudem erfahren sie ein vielfältiges Angebot an Lernmöglichkeiten, das sie gemeinsam mit anderen Kindern wahrnehmen können. Das soziale Lernen steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
    4. Wird eine regelmäßige Hausaufgabenbetreuung für die Nachmittagsbetreuung vorgesehen?
      • Antwort der Schulleitung: Es gibt eine tägliche Hausaufgabenzeit, die durch eine Lehrkraft oder pädagogische Mitarbeiterin betreut wird. Momentan findet diese Zeit im Klassenverband statt.
    5. Werden unter Einbindung von außerschulischen Trägern auch außerunterrichtliche Angebote im Nachmittagsbereich den Schülern unterbreitet?
      • Antwort der Schulleitung: Momentan finden, aufgrund der Coronasituation keine Angebote von außerschulischen Trägern statt. Aber auch davor war es unerwartet schwierig, Kooperationspartner zu finden. Die Bereitschaft der Vereine und Verbände zu kooperieren war sehr gering. Die Freiwillige Feuerwehr Holdenstedt hat eine sehr gute Kooperation durchgeführt.
    6. Mit welchen außerschulischen Trägern arbeitet die Grundschule Holdenstedt zusammen und welche Schwierigkeiten ergeben sich bei einer solchen Zusammenarbeit?
      • Antwort der Schulleitung: Die Kooperation mit der Feuerwehr Holdenstedt läuft unproblematisch und stellt eine sehr gute Bereicherung des Ganztages dar.
  6. Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auf den täglichen Schulbetrieb. Lehrkräfte und auch Schüler haben fast täglich durch die Pandemie neue Herausforderungen zu meistern, wie z.B. die Umsetzung von sich stetig ändernden Rechtsvorgaben, Testen, Lüften, Homeschooling, etc.
    1. Wie meistert die Grundschule Holdenstedt diese besondere Herausforderung?
      • Antwort der Schulleitung: In der Tat stellt die Coronasituation die Gesellschaft und somit auch die Grundschule Holdenstedt vor große Herausforderungen. Es lastet eine sehr große Verantwortung bei der Schule. Zusammenfassend kann definitiv gesagt werden, dass es täglich neue Herausforderungen gab, die wir zu meistern hatten. Es gab auf der einen Seite sehr viele formale Vorgaben, die berücksichtigt werden mussten. Vor allem waren und sind es aber die Kinder, die für uns stets im Mittelpunkt stehen. Die Kinder müssen gut begleitet werden in dieser Krisensituation. Durch den häufigen Distanzunterricht musste gut aufgepasst werden, dass ein reger Kontakt zwischen der Klassenlehrkraft und jedem Schüler erhalten blieb. Auch technische digitale Aufrüstungen mussten erst auf den Weg gebracht werden. Es könnten noch sehr, sehr viele Beispiele aus dem täglichen Schulleben berichtet werden….. Wir haben stets versucht, auf Sicht, immer den besten Weg zu finden. Unsere Maxime war es immer, den Menschen im Blick zu haben und die Schule als einen sicheren Ort zu gestalten.
    2. Sind aufgrund der Corona-Pandemie besondere technische Maßnahmen an der Grundschule in Holdenstedt erforderlich bzw. vorgesehen, wie z.B. eine Zwangsentlüftung, Tablets, etc.?
      • Antwort: Maßnahmen zur Verbesserung der Raumluft wurden an allen Grundschulen geprüft. In Räumen, in denen keine optimalen Lüftungsmöglichkeiten vorhanden waren, wurden Fenster ausgetauscht oder die Räume mit Luftfiltergeräten ausgestattet. An der Grundschule Holdenstedt wurden 24 Fenster ausgetauscht. Für sämtliche Klassenräume, inklusive der Turnhalle wurden sogenannte CO-2-Ampeln beschafft, mit denen sich die Raumluftqualität ständig überwachen lässt.

        Tablets: Um unsere Schulen im Stadtgebiet gegebenenfalls auf notwendige Schulschließungen und einen Distanzunterricht vorzubereiten, wurden nach dem Bedarf der Schule insgesamt 15 iPads beschafft. Sämtliche Lehrer (9) wurden mit mobilen Endgeräten ausgestattet. Der Schulserver (iServ) wurde als Kommunikationsplattform für den Distanzunterricht eingerichtet und die Schule mit einem flächendeckenden WLAN ausgestattet.

Hansestadt Uelzen – Mit der Erstellung eines ISEK wurde das externe Planungsbüro „complan Kommunalberatung GmbH in Bielefeld“ beauftrag. Erste Auftaktveranstaltungen haben stattgefunden und weitere Veranstaltungen sollen folgen. Die Fertigstellung des ISEK wurde für Ende 2022 terminiert.

Die Abkürzung ISEK steht für „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“. Ein solches Konzept benötigt eine Gemeinde bzw. eine Stadt, um eine Gesamtstrategie für das zukünftige Planen und Handeln zu entwickeln. Aufbauend auf dieser Grundlage werden dann von den städtischen Gremien die Entscheidungen vorbereitet und zur Umsetzung gebracht. Wir als Hansestadt Uelzen wollen mit unserem ISEK eine vorausschauende Planung bis in das Jahr 2035 erarbeiten. Dabei sind die prägenden Themen, wie Demografie, gesellschaftliche Veränderungen, Ressourcenschonung, Flächennutzung, Wandel in Konsum und Wirtschaft, Bildung, Kultur, Mobilität und Erreichbarkeit von besonderer Bedeutung. Es geht schließlich darum, die städtischen Stärken und Potenziale zu erkennen, um auch morgen und übermorgen mit den passenden Angeboten darauf zu reagieren.

Um all die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen, wird es darauf ankommen, die Menschen in unserer Kommune direkt anzusprechen und sie in den Vereinen und Einrichtungen, bei der Feuerwehr, der kirchlichen Gemeindearbeit, aber auch vor Ort in den Wohnquartieren direkt abzuholen. Um diese Mammutaufgabe auf eine Erfolgsspur zu bringen, müssen gerade die gewählten politischen Vertreter im Stadtrat und in den Ortsgemeinden einen besonderen Beitrag leisten. Sie sind die Ansprechpartner und Vermittler, um die Erkenntnisse an das beauftragte Büro weiterzugeben. Nur so kann es gelingen, dass im dann fertigen ISEK auch im Sinne der Ortsteile ein ausgewogenes und ganzheitliches Ergebnis aufgenommen wird.

Wir als örtliche Vertreter der CDU sind der Auffassung, unsere Interessen in der Ortsgemeinde Holdenstedt, Klein Süstedt und Borne unterscheiden sich von den Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der Kernstadt der Hansestadt Uelzen. Daher stellten wir den Antrag, der neu gewählte Ortsrat möge sich der Arbeitsaufgabe annehmen, unter der Moderation des Ortsbürgermeisters, die relevanten Inhalte aus unserer Ortsgemeinde für das städtische Gesamt-ISEK zu erarbeiten.

Die Vertreter der UWG und auch der SPD im Ortsrat lehnten den Antrag mehrheitlich ab. In der Diskussion, die der Abstimmung voraus ging, waren erhebliche Wissenslücken über die Zielsetzung eines ISEK erkennbar. Außerdem sieht der Ortsbürgermeister es nicht als seine Aufgabe an, solche Inhalte mit den Bürgern zu erarbeiten und in seiner Funktion als Kommunikator an die Stadtverwaltung weiterzuleiten – ihm fehle dazu die Verwaltung.

Mit dem von der CDU eingebrachten Antrag wurden folgende Fragen gestellt:

Was müssen wir in unserer bzw. für unsere Ortsgemeinde veranlassen, damit auch noch im Jahre 2035 plus

  • unsere Vereine durch die örtliche Bevölkerung und auch darüber hinaus, als funktionierende Einheit für Freizeitgestaltung, Erholung und als Begegnungsraum angenommen werden,
  • Menschen in den Feuerwehren Holdenstedt und Klein Süstedt ihren freiwilligen Dienst für die Allgemeinheit verrichten werden,
  • der Sozialverband (SoVD) auch weiterhin die ältere Generation in unserer Ortsgemeinde in sozialen Rechtsfragen unterstützen und ein Freizeitangebot für sie anbieten kann,
  • die Kirche als Glaubensgemeinschaft in der Ortsgemeinde erhalten bleibt und die Menschen im Sinne der christlichen Wertegemeinschaft seelischen Beistand finden,
  • eine medizinische Grundversorgung in der Ortsgemeinde fortgeführt wird,
  • das vorhandene Angebot zum Einkaufen von Lebensmitteln und für den weiteren täglichen Bedarf erhalten und sogar erweitert werden kann,
  • unsere Gastronomie in der Ortsgemeinde die Rahmenbedingungen vorfindet, damit sie auch weiterhin als Begegnungsstätte und nicht nur bei Festlichkeiten ein fester Bestandteil für die Menschen im Ort bleibt,
  • unsere Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeiten optimale Voraussetzungen im Ort vorfinden,
  • unser Kindergarten und unsere Grundschule von ausreichend Kindern besucht werden, um dessen Funktionalität zu erhalten,
  • damit auch unter den Anforderungen des Klimawandels, noch eine hohe Mobilität für die Menschen in der Ortsgemeinde erreicht werden kann,
  • die besonderen Naturräume in unserer Ortsgemeinde erhalten werden und auch die Frage beantwortet wird, wie viel Grün und Bäume uns tatsächlich wichtig sind.

Diese Liste ist nur ein erster Anstoß. Mit Sicherheit ergeben sich weitere Aspekte, um im Jahre 2035+ bessere Lebensverhältnisse in Holdenstedt, Lütten Süst und Borne erreichen zu können oder zumindest den vorhandenen Standard zu halten.

Die CDU wird die bisher investierte Arbeit nicht versanden lassen, sondern wir werden mit unseren Mitteln auf die Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Institutionen zugehen und die Interessen unserer Ortsgemeinde für das Gesamt-ISEK erarbeiten.

Für weitere Informationen zum ISEK verweisen wir auf die Homepage der Hansestadt Uelzen

==>  ISEK der Hansestadt Uelzen

Die bisherigen Arbeitsinhalte lassen über den   Download – ISEK Uelzen herunterladen.

Die Sichtweise von Hans-Jürgen Heuer

Die CDU-Fraktion im Stadtrat Uelzen hat Karl-Heinz Günther und Hans-Jürgen Heuer den Auftrag erteilt, in der Arbeitsgruppe (AG) bzw. in der Kommission zur „Schulentwicklungsplanung der Stadt Uelzen 2021/22“ mitzuwirken. Erstmalig tagte die Kommission am 18.05.2021.

Die Einrichtung einer solchen Kommission wurde am 22.03.2021 mit dem Mehrheitsbeschluss im Rat der Hansestadt Uelzen zum „9-Punkte-Positionspapier zur Grundschuldiskussion“ beschlossen. Vor der Beschlussfassung wurde sehr hitzig und kontrovers unter den politischen Stadtratsvertretern über den Erhalt des erweiterten Schulbezirkes der Grundschule in Veerßen diskutiert.

Erweiterte Grundschulbezirke

Erweiterte Grundschulbezirke wurden für die Grundschulen Veerßen und Molzen erstmalig im Jahre 2015 festgelegt. Die erweiterten Grundschulbezirke bilden eine Sonderform zu den übrigen fest abgegrenzten Grundschulbezirken in der Hansestadt Uelzen. Sie sollen allen Eltern ein Wahlrecht ermöglichen, die in einem der erweiterten Grundschulbezirke wohnen oder einen gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eltern können somit entscheiden, ob sie ihr Kind an einer Grundschule im Stammgebiet oder an einer der beiden Grundschulen im erweiterten Grundschulbezirk einschulen lassen wollen.

Dem erweiterten Grundschulbezirk in Veerßen wurden die Grundschulbezirke Holdenstedt, Veerßen und teilweise die Bezirke der Hermann-Löns-Schule, Lucas-Backmeister-Schule und Sternschule zugeordnet. Der erweiterte Grundschulbezirk in Molzen besteht aus den Grundschulbezirken in Westerweyhe, Oldenstadt, Molzen und teilweise aus den Bezirken der Hermann-Löns-Schule, Lucas-Backmeister-Schule und Sternschule.

Rückblick auf die Diskussion zur Schulentwicklungsplanung – 2014/2015

In zahlreichen Arbeitsgruppensitzungen wurde regelrecht darum gerungen, ob es nicht sinnvoll wäre, die kleinen Grundschulen in den Ortsteilen zu schließen und welche Form der Beschulung das bisherige Halbtagsangebot ersetzen solle.

Die Vertreter der SPD, der jetzige Bürgermeister und einige politische Splittergruppen im Rat der Hansestadt Uelzen waren der Auffassung, die kleinen Grundschulen in den Ortsteilen, wie in Molzen, Veerßen, Holdenstedt oder auch in Westerweyhe sollten geschlossen werden. Denn nach deren Auffassung kann eine optimale Beschulung nur an einer Mammuteinrichtung mit bis zu 1.000 Grundschülern erfolgen.

Glücklicherweise hat sich der Rat seinerzeit mit knapper Mehrheit aus Vertretern der CDU und den Grünen gegen eine Auflösung der kleinen Grundschulen entschieden. Gleichzeitig beschloss der Rat, es sind die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen, damit die Grundschulen Oldenstadt, Hermann-Löns-Schule, Lucas-Backmeister-Schule, Sternschule Westerweyhe und Holdenstedt zu Ganztagsgrundschulen ausgebaut werden können.

Den Grundschulen in Molzen und Veerßen wurde ein solches Recht der Ganztagsbeschulung nicht zugestanden. Diesen Schulen wurde ein Sonderrecht mit der Schaffung von erweiterten Schulbezirken zugebilligt. Indirekt, so war und ist mein Eindruck, haben einige politische Vertreter gehofft, durch das Fehlen eines Ganztagsschulangebots wird sich die Anzahl der Einschulungen an diesen Schulen so stark reduzieren, dass ein pädagogischer Betrieb auf Dauer nicht mehr vertretbar sein wird. Festgemacht wurde es an der Zahl 13. Der diesbezüglich vom Rat beschlossene Beschluss lautete, unterschreitet eine Grundschule in zwei Jahren hintereinander die Zahl von 13 Einschulungen, so ist die Grundschule automatisch zu schließen. Es muss kein erneuter Beschluss gefasst werden.

Mit diesem Beschluss war das Überleben der Grundschulen in Molzen und Veerßen zunächst gesichert. Um jedoch langfristig die Schulstandorte zu sichern, mussten von den Eltern und den Lehrern unter Einbindung des persönlichen Umfeldes an den Grundschulen pädagogische Konzepte mit hoher Strahlkraft erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt musste das Konzept und eine gegenseitige Wertschätzung an den Schulen gelebt werden. Das Interesse bei den Eltern im jeweilig erweitertem Schulbezirk wurde im besonderen Maße geweckt. Denn nur so lässt es sich erklären, dass trotz eines nicht vorhandenen Ganztagsschulangebotes an den beiden Schulen, die Eltern aus den jeweilig erweiterten Grundschulbezirken die beiden Schulen vermehrt anwählen.

Aufhebung des erweiterten Schulbezirkes für Veerßen

Im März 2021 hat der Rat mehrheitlich beschlossen, den erweiterten Schulbezirk für Veerßen aufzuheben, wenn für die GS Veerßen bis zum 31.07. des Einschulungsjahres eine Schülerzahl von 23 überschritten wird. Für das Schuljahr 2021/2022 ist ein solcher Fall noch nicht eingetreten.

Wie konnte es dazu kommen?

Vor dem Hintergrund einer deutlich ansteigenden Schülerzahl prognostizierte der Schulträger, also die Hansestadt Uelzen, es könne gerade an der GS in Veerßen nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem Schuljahr 2021/22 aufgrund der einzuschulenden Schüler eine Klassenteilung vorzunehmen ist. Für einen solchen Fall müsse sich der Schulträger darauf vorbereiten, weitere Klassenräume an das vorhandene Schulgebäude anzubauen oder auf Basis von Containern zusätzliche Klassenräume auf dem Schulgelände vorzuhalten. Die Kosten einer solchen Lösung sind nicht unerheblich. Der Sachverhalt wurde im Schulausschuss berichtet und löste eine heftige kontroverse Diskussion unter den politischen Vertretern im Stadtrat aus.

Die Entrüstung unter den politischen Vertretern im Stadtrat ist nachvollziehbar, zumal es für die Grundschulen in der Innenstadt bei der Schülerbewegung eine gegenläufige Entwicklung gibt. Hiervon sind vorrangig die Lucas-Backmeister-Schule und die Hermann-Löns-Schule betroffen. In der Folge stehen an diesen Schulen die Klassenräume leer. Im Sinne eines pflichtbewussten Umgangs mit öffentlichen Mitteln ist es keine sinnvolle und vertretbare Lösung, einfach nur einen Anbau oder das Aufstellen von Containern zu präferieren.

Zugleich stelle ich fest, aus meiner Sicht ist es völlig inakzeptabel, die Eltern, Lehrer und das schulische Umfeld dafür zu bestrafen, dass sie ein erfolgreiches, ausgewogenes und tragfähiges Schulkonzept erarbeitet haben und es in diesem Sinne auch umsetzen.

Schulentwicklungsplanung der Stadt Uelzen – 2021/2022

Der Auftrag für die eingesetzte Kommission ergibt sich auf Grundlage des vom Rat im März 2021 beschlossenen „9-Punkte-Positionspapier zur Grundschuldiskussion“. So soll die Kommission die verschiedenen Ansätze der aktuellen Grundschuldiskussion aufgreifen und einer konsensfähigen Lösung zuführen. Im Besonderen wird darauf verwiesen, gemäß Punkt 5 sind alle Schulbezirke bis zum 30.06.2022 zu überprüfen und ggf. neu zuzuschneiden. Dabei sind soziale Aspekte zu berücksichtigen, um eine möglichst ausgewogene Schülerschaft in allen Schulen zu gewährleisten.

Auch wurde in diesem Positionspapier festgehalten, dass insbesondere die Innenstadt-Grundschulen (LBS, HLS und STS) einer besonderen Betrachtung unterzogen werden sollen. Für die LBS wurde hervorgehoben, dass Schulprofil bedarf einer Evaluation. Auch ist bekannt, dass es viele ungelöste Probleme gerade an dieser Schule gibt, die eine projektbezogene Begleitung erfordern. So wird in dem Positionspapier ein Turn-Around-Projekt für die LBS angeregt.

Aus Sicht des Betrachters hätte eine solche Maßnahme bereits vor fünf Jahren angeschoben werden müssen, denn die Probleme sind nicht neu und waren auch schon bereits 2014 bekannt. Also liegt hier ein Versäumnis der Verwaltung und des jetzigen Bürgermeisters vor, der zu dem Zeitpunkt noch Schuldezernent war.

Nichtsdestotrotz müssen wir jetzt im Jahre 2021 nach vorn blicken und uns an Beispielen anderer erfolgreicher Grundschulen orientieren. So ist die Ganztagsschule Fährstraße in Hamburg-Wilhelmsburg ein sehr gutes Beispiel, um erfolgreich eine Trendwende herbeizuführen. Dazu war es erforderlich, dass die Ganztagsschule umgebaut wurde, damit nach den Prinzipien der Waldorfpädagogik ein Unterrichten möglich wurde. Heute gehören die Schülerinnen und Schüler der Ganztagsschule Fährstraße nicht mehr zu den sozial, ökonomisch und kulturell benachteiligten Schülern Hamburgs.

Vergleichbare Beispiele gibt es in Berlin oder in Wolfsburg. Auch gibt es zahlreiche wissenschaftliche Studien, um einen ganzheitlichen Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler zu ermöglich. Dabei müssen sich die Didaktik und Pädagogik an den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der Kinder und Jugendlichen ausrichten und nicht umgekehrt.

Kennzeichnend für den Hamburger-Schulversuch sind folgende Elemente «Das Beste aus zwei Welten1)»

  • Epochenunterricht und -hefte
  • Eigene Stundentafel mit den Fächern Handarbeit und Werken (HuW) sowie Formenzeichnen
  • Methoden und Materialien unterschiedlicher didaktischer Strömungen
  • Handlungsorientiertes, ganzheitliches, gemeinsames Lernen mit allen Sinnen
  • Schule als Lebensraum

Nur ein Beispiel – vielleicht jedoch ein sinnvoller Ansatz für eine erfolgreiche Trendwende.

In dem Positionspapier wird auch aufgeführt, die Innenstadt-Schulen (LBS, HLS und STS) sollen vorrangig für die nächsten fünf Jahre bei den zukünftigen Investitionen bedient werden. Damit soll ein gutes und förderndes Lernklima geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für den Ausbau der Digitalisierung.

Ein solcher Beschluss ist aus meiner Sicht völlig inakzeptabel. Wir wollen, dass unsere Kinder die beste Ausstattung an den Einrichtungen zum Lernen erhalten. Dann kann es nicht sein, dass wir nur für drei Schulen die Mittel für Investitionen deutlich erhöhen und an den anderen fünf Schulen zu deren Lasten die Mittel einkürzen. So stelle ich mir keine gute Schulpolitik vor. Vielmehr stelle ich mir vor, wenn zusätzliche Mittel für besondere Schulmodelle benötigt werden, dass die erforderlichen Mittel draufgesattelt werden.

In dem Positionspapier wird ausdrücklich hervorgehoben, „der Schulraum der Uelzener Grundschulen ist für die aktuellen Schülerzahlen ausreichend und wird nicht erweitert.“ Sollte es zu Engpässen an einzelnen Grundschulstandorten kommen, sind gemeinsam die erforderlichen Steuerungsmaßnahmen zu treffen (Neuzuschnitt von Schulbezirken), um einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen.

Mitglieder in der Kommission

Die Kommission setzt sich aus 7 Vertretern der Politik, dem Stadtelternratsvertreter, vier Vertretern der vorrangig betroffenen Grundschulen, einer Vertreterin der Landesschulbehörde und der Fachbehörde Schule der Hansestadt Uelzen zusammen. Moderiert wird die Kommission über die externe Firma – „Sichtweise“, von Herrn Stefan Niemann aus Verden.

Quellenangabe:
1) Pädagogik, Serie: Eine öffentliche Schule erprobt Elemente der Waldorfpädagogik – Das Beste aus zwei Welten von Jochen Grob, 71. Jahrgang, Heft 11, November 2019

Die Umgestaltung der Friedhofsanlage in Holdenstedt wurde im Frühjahr 2021 erfolgreich abgeschlossen. Im Ergebnis ist der Friedhof heute eine Perle mit sehr hoher Aufenthaltsqualität. Dies berichten Familien und auch Freunde von Verstorbenen, die einen Menschen auf seinem letzten Weg begleitet haben. Aus der Bürgerschaft von Holdenstedt, Borne und Holxen ist die Rückmeldung über eine erfolgreiche Umgestaltung ebenfalls sehr positiv und voll des Lobes.

Besonders erfreulich ist, dass nach der Umgestaltung sich wieder deutlich mehr Menschen auf dem Friedhof beisetzen lassen wollen und nicht mehr eine Waldbestattung in Betracht ziehen. Diese Trendwende ist gerade aus Sicht der Friedhofsbewirtschaftung ausgesprochen wichtig, um die Gebühren für Bestattungen auf dem Friedhof zu stabilisieren. Es ist auch der Schlüssel, um die Friedhofsanlage dauerhaft in einem guten und ansehnlichen Zustand erhalten zu können.

Der Prozess der Umgestaltung wurde im Mai 2014, also bereits vor 7 Jahren im Rahmen einer Bürgerversammlung eingeleitet. Bei dieser Versammlung trafen sich 50 Einwohner aus der Ortsgemeinde auf Einladung des ehemaligen Ortsbürgermeisters Hans-Jürgen Heuer im Feuerwehrgeräte in Holdenstedt. Die Teilnehmer trugen ihre Entrüstung über den schlechten Zustand der Friedhofsanlage vor.

Es wurde damals kritisiert!

Parkplatz am Friedhof

Der Parkplatz weist Unebenheiten auf und nach Niederschlägen bilden sich Wasserpfützen in den Vertiefungen und der Boden wird schlammig. Gerade bei größeren Beerdigungen ist es unmöglich, trockenen Fußes und ohne schlammige Schuhe den Friedhof zu erreichen. Zudem wächst der Parkplatz zunehmend mit Sträuchern und Büschen zu.

An Sperrmülltagen wird der Parkplatz von den Sperrmülltouristen als Sammel-, Sortier- und Umschlagplatz genutzt. Dies ist mit der Friedhofsruhe nicht vereinbar. Auch wird kritisiert, dass Bewohner aus dem Ort ihre Gartenabfälle, wie Rasenschnitt, Jätgut oder Strauchgut unter den Sträuchern und Büschen am Parkplatz ablegen.

Rasengräber

Die angelegten Rasengräber sind in einem besonders schlechten Zustand. Der Rasen auf der Grabanlage hat zahlreiche Kahlstellen und die entstandenen Absackungen wurden in der Regel nicht mit Boden aufgefüllt.

Ein weiteres Ärgernis ist die zunehmende Verkrautung in diesem Bereich. Eine Teilnehmerin präsentierte einen Strauß an Unkraut und ergänzte, bei dem schlechten Zustand mag sie keine Verwandten auf den Friedhof führen.

Von den Teilnehmern wurde an die Besucher der Friedhofsanlage appelliert, doch bitte nicht gleichgültig über die Rasengräber zu trampeln. Denn unter der Rasenfläche sind Menschen beigesetzt und die haben das Recht, hier in Würde zu ruhen.

Einsichtig zeigten sich die Teilnehmer, dass aufgrund des regelmäßigen Mähens, kein Blumen- oder anderer Grabschmuck auf den eingelassenen Tafeln der Rasengrabanlage abgelegt werden darf.

Urnenrasengräber

Auch die Grabanlage der Urnenrasengräber befindet sich in einem schlechten Zustand. An zahlreichen Stellen gibt es Vertiefungen und Unebenheiten in der Rasenfläche. Die Grasnarbe ist sehr lückig – also schlecht gepflegt und unterhalten.

Hauptwege auf der alten Friedhofsanlage

Die Hauptwege auf der alten Friedhofsanlage verkrauten zunehmend. Außerdem liegen Steine auf den Wegen, was das Befahren mit Kinderwagen oder Rollator erheblich erschwert. Das Flächenniveau der Hauptwege ist zu den angrenzenden Rasenflächen deutlich tiefer, dadurch kann bei Regen das Wasser nicht abfließen. Hinzu kommt, dass das vorhandene Mineralgemisch auf den Wegen verbraucht ist und schon bei geringem Niederschlag die anfallenden Wassermengen nicht mehr aufsaugen kann. Es bilden sich Pfützen, der Bodenbelag wird schmierig und glitschig. Gerade ältere Menschen, die nur unsicher gehen können, fühlen sich auf dem Untergrund besonders unwohl.

Belegungsmanagement und Pflege der Wege zwischen den Gräbern

Beim Betreten der Friedhofsanlage entsteht der Eindruck, dass ein Großteil der Anlage aufgegeben wurde. Der Grund: im Zentralbereich des Friedhofs wurden in den letzten Jahren zahlreiche Grabstätten aufgegeben und eingeebnet. Von der optischen Wahrnehmung wäre es erforderlich, die gesamte Anlage durch das Anlegen von Hecken zu untergliedern und in den neu geschaffenen Feldern unterschiedliche Bestattungsformen anzubieten.

Die Pflege der Wege zwischen den Gräbern wird von den Angehörigen unterschiedlich gehandhabt. Einige geben sich viel Mühe und halten die Wege von jeglichem Bewuchs frei, anderen ist es egal und sie lassen die Wege verkrauten. Eine solche Entwicklung ist besonders dann wahrzunehmen, wenn in einer Grabreihe, vereinzelt Gräber aufgegeben wurden. Es wäre daher wünschenswert, auch die Wege zwischen den Gräbern mit einer gepflegten Rasenfläche zu unterhalten.

Friedhofskapelle

In die Unterhaltung der Friedhofskapelle wurde in den letzten 5 bis 10 Jahren nur das Nötigste investiert. Es ist an der Zeit eine Grundsanierung vorzunehmen. Besonders deutlich wird es an der Toilettenanlage. Diese wurde zwar saniert, die Außentür ist jedoch total verrottet.

Die Verbuschung an der Kapelle hat ein erhebliches Ausmaß angenommen. Ein gepflasterter Weg, links neben der Kapelle – Blickrichtung Blumenstraße – ist überwuchert. Hier bedarf es des Rückschnittes.

Umzäunung und Eingangstore

Seit mehreren Jahren wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Umzäunung der Friedhofsanlage einen schlechten Zustand aufweist. Besonders die Verriegelung der kleinen Eingangstüren sind defekt. Dadurch können Wildtiere auf die Anlage gelangen. Besonders Rehe sind ein Ärgernis, da sie die Blumen auf den Gräbern fressen.

Außerhalb der Friedhofsanlage – Zuwegung

Von Holdenstedt kommend führt entlang der Blumenstraße ein gepflasterter Geh- und Radweg zum Friedhof. Dieser Weg ist mittlerweile mit Gras überwachsen und die Zweige der angrenzenden Sträucher hängen tief herab, so dass die erforderliche Verkehrssicherheit nur noch eingeschränkt gegeben ist.

Friedhofskultur – Friedhofsentwicklung

Von den Nutzern einer Friedhofsanlage wird heute erwartet, dass der Betreiber nicht nur unterschiedliche und vielfältige Angebote zur Beisetzung anbietet. Vielmehr muss eine solche Anlage den Hinterbliebenen und weiteren Besuchern eine hohe Aufenthaltsqualität ermöglichen. Eine so gestaltete Friedhofsanlage wird zu einem Ort, an dem ein besinnlicher und generationsübergreifender Austausch stattfinden kann.

Die Bürger aus Holdenstedt, Borne und Holxen haben diese grundlegenden Bedürfnisse vorgetragen und erwarten von den politischen Vertretern und der städtischen Verwaltung, dass mit der Umgestaltung der Friedhofsanlage die formulierten Wünsche umgesetzt werden.

Die politischen Gremien und die Verwaltung der Hansestadt Uelzen haben darauf reagiert und es wurde auf Basis von Bürgergesprächen und Ortsratssitzungen ein abgestimmtes Friedhofsentwicklungskonzept erarbeitet. Mit dem aufgestellten Konzept wird das Ziel verfolgt, den Friedhof als soziale Einrichtung des Ortes und als Grundversorgungsangebot zu erhalten. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, den Kultur- und Naturraum gemäß dem Wunsch der Bürgerschaft zu entwickeln und ein neues zukunftsweisendes Friedhofsangebot zu etablieren.

Heute ist der Friedhof zu einem gepflegten Treffpunkt geworden, an dem sich Menschen ihrer Lieben erinnern, sich über den Gang der Zeit austauschen und in den zahlreich geschaffenen Nischen ihren Gedanken nachhängen und verweilen können. Die so geschaffene Atmosphäre lädt ein, diesen Ort auch gern mit Gästen zu besuchen.

Weitere Informationen unter

Hansestadt Uelzen – Friedhofswesen

In Bildern – Friedhofsanlage Holdenstedt nach der Umgestaltung.

Haupteingang - Friedhof Holdenstedt

Haupteingang – Friedhof Holdenstedt

Fuß- und Radweg - Blumenstraße

Fuß- und Radweg – Blumenstraße

Fuß- und Radweg - Blumenstraße

Fuß- und Radweg – Blumenstraße

Hauptweg zur Kapelle

Hauptweg zur Kapelle

Hauptweg zur Kapelle

Hauptweg zur Kapelle

Kapelle

Kapelle

Parkplatz am Friedhof

Parkplatz am Friedhof

Zuwegung - Nebeneingang

Zuwegung – Nebeneingang

Nebeneingang

Nebeneingang

Zugang - Nebeneingang

Zugang – Nebeneingang

Zentralbereich - Friedhof

Zentralbereich – Friedhof

Rondell mit Rasenurnengräber

Rondell mit Rasenurnengräber

Rondell

Rondell

Rondell

Rondell

Sitzbank am Rondell

Sitzbank am Rondell

Rondell - Innenkreis

Rondell – Innenkreis

Zugang - Heidefläche

Zugang – Heidefläche

Heidefläche - Wachholder

Heidefläche – Wachholder

Sitzbank in der Heidefläche

Sitzbank in der Heidefläche

Findlinge in der Heidefläche

Findlinge in der Heidefläche

Findlinge und Wachholder

Findlinge und Wachholder

Zugang - Heidefläche

Zugang – Heidefläche

Erinnerungstafel

Erinnerungstafel

Erinnerungstafel

Erinnerungstafel

Hauptweg - Kapelle - nach Westen

Hauptweg – Kapelle – nach Westen

Erdbestattung - Rasen - Reihe u. Wahl

Erdbestattung – Rasen – Reihe u. Wahl

Erdbestattung - Rasen - Reihe u. Wahl

Erdbestattung – Rasen – Reihe u. Wahl

Erdbestattung - Rasen

Erdbestattung – Rasen

vorhandene Wahlgräber

vorhandene Wahlgräber

vorhandene Wahlgräber

vorhandene Wahlgräber

vorhandene Rasengräber

vorhandene Rasengräber

Urnenrasengräber

Urnenrasengräber

Stelengrabfeld

Stelengrabfeld

Stelengrabfeld

Stelengrabfeld

Rasenurnenfläche

Rasenurnenfläche

Kiefer

Kiefer

Buche

Buche

Buche

Buche

Buchen

Buchen

Zufahrt Kapelle

Zufahrt Kapelle

Tor - Zufahrt Kapelle und Grünabfälle

Tor – Zufahrt Kapelle und Grünabfälle

Text und Bilder: Hans-Jürgen Heuer

Peter Schröder wurde am 16.04.2021 im Rahmen der Jahreshauptversammlung durch den Ortsvorsitzenden Hans-Jürgen Heuer mit einer Urkunde der Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und der Silbernen Ehrennadel für seine fünfundzwanzigjährige Mitgliedschaft in der CDU geehrt. Er trat am 01. Mai 1994 in die CDU ein. Bereits mit 19 Jahren war es ihm wichtig, Einfluss auf das gesellschaftliche Leben zu nehmen und an der Gestaltung des Gemeinwohls mitzuwirken.

Das Ziel verfolgte er intensiv und so war es ihm möglich, sich über eineinhalb Wahlperioden im Stadtrat der Hansestadt Uelzen und im Ortsrat von Molzen mit einzubringen. Heute führt Peter Schröder ein IT-Unternehmen und das politische Mitwirken ist ein wenig in den Hintergrund getreten.

In der Dankschreibung aus dem Jahre 2019 durch den Generalsekretär der Bundes-CDU, Herrn Paul Ziemiak, wird besonders hervorgehoben: Zum Zeitpunkt als Peter Schröder in die CDU eintrat, stand Deutschland nach der friedvollen Revolution und der Deutschen Einheit vor großen Herausforderungen. Dieser Verantwortung haben wir uns als Christdemokraten gestellt – mit Mut, Entschlossenheit und Tatkraft.

Heute braucht es mehr denn je, eine Volkspartei, die ein Angebot für möglichst viele Menschen bietet und an den Lebenswelten der Bürgerinnen und Bürger nah dran ist.

Die Ehrung musste aufgrund der Corona-Pandemie immer wieder verschoben werden.

Jahreshauptversammlung vom 16. April 2021

Die Mitglieder der CDU im OV Holdenstedt haben unter Einhaltung der Vorgaben der Corona-Schutzbestimmungen am 16. April 2021 auf dem Hof von Georg-Wilhelm Timm in Holdenstedt ihre Jahreshauptversammlung abgehalten. Die Veranstaltung fand in einer offenen, überdachten Maschinenhalle statt und die Teilnehmer wurden so platziert, dass sie einen Abstand von bis zu drei Meter zum Nachbarn einhalten konnten.

Eigentlich sollte diese Veranstaltung bereits im Frühjahr bzw. im Herbst 2020 durchgeführt werden. Aufgrund von Corona wurden die angesetzten Versammlungen abgesetzt. Nun war es jedoch erforderlich, mit der Aufstellungsversammlung der Kandidaten zum Ortsrat, die bei der Kommunalwahl im September 2021 antreten sollen, auch zugleich den Vorstand neu zu wählen.

Gewählt bzw. in ihren Ämtern bestätigt wurden:

  • Vorsitzender
  • Stellvertreter (gleichberechtigt)
  • Schatzmeister
  • Mitgliederbeauftragter
  • Beisitzer
  • Hans-Jürgen Heuer
  • Ingo Lobitz und Henning Tiedge
  • Hans-Jürgen Sasse
  • Wilhelm Bauck (neu im Vorstand)
  • Burkhard Rieckmann und Thomas Denecke

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Bericht des Vorsitzenden

In seinem Bericht führte der Vorsitzende aus, dass unser öffentliches Leben durch die Pandemie seit Anfang des Jahres 2020 erheblich eingeschränkt wird. Mit zunehmender Dauer nimmt die Sehnsucht nach mehr Freizügigkeit stetig zu. So lange wir aber nicht in der Lage sind allen Menschen ein Impfangebot zu unterbreiten, werden wir uns aus dieser Umklammerung nicht lösen können.

Die Hersteller von Covid-19-Vakzinen haben eine deutliche Steigerung der Produktion von Impfdosen zugesagt. So sind wir guter Hoffnung, dass Anfang September das größte Stück des Weges geschafft sein wird.

Im Berichtszeitraum hat der Vorstand anlassbezogen und in unregelmäßigen Abständen getagt. Es wurden Veranstaltungen vorbereitet, durchgeführt und Sachthemen für einen politischen Austausch unter den Mitgliedern erarbeitet. So erst kürzlich, als wir uns über unterschiedliche Varianten der Bahnquerung von Holdenstedt nach Klein Süstedt ausgetauscht haben.

Unser Ziel ist es, den Mitgliedern regelmäßig Informationen über getroffene oder anstehende Entscheidungen in unserer Gemeinde zu vermitteln. Damit eröffnen wir ihnen die Möglichkeit an politischen Entscheidungsprozessen unmittelbar teilzunehmen und in einen kontinuierlichen Austausch mit den Mandatsträgern zu treten. Dabei helfen uns unterschiedliche Formate. In einer WhatsApp-Gruppe geben wir kurze und aktuelle Informationen weiter. Über einen E-Mail-Versand oder durch Veröffentlichung auf unserer Homepage werden umfänglichere Informationen verbreitet. Aber auch der direkte Austausch ist uns sehr wichtig, um im persönlichen Gespräch zu bleiben.

Vor diesem Hintergrund organisieren wir einmal im Jahr ein Gartenfest bei einem Mitglied und laden jeweils die ganze Familie unserer Mitglieder dazu ein. Wir wollen, dass sich die Partner unserer Mitglieder in der Gemeinschaft wohlfühlen und die Kinder sich untereinander kennenlernen.

Bei einem leckeren Essen, je nach Jahreszeit Spargel oder Grünkohl, tauschen wir uns einmal im Jahr zu allgemeinen politischen Entwicklungen aus. Es werden aktuelle Themen aufgegriffen und in der Runde diskutiert.

Der Kontakt zur Bundespolitik ist uns sehr wichtig. Deshalb haben wir in den zurückliegenden Jahren unseren Mitgliedern immer mal wieder Einblicke und einen direkten Kontakt ermöglicht. Mancher Teilnehmer wird sich an das Oktoberfest 2019 in Uelzen mit Henning Otte, Bernd Althusmann und Friedrich Merz erinnern. Diese drei Spitzenpolitiker haben den Abend politisch befeuert und die Besucher in ihren Bann gezogen. Wir haben aus unserem Ortsverband mit 33 Teilnehmern an der Veranstaltung teilgenommen. Es zeigt mir zugleich, dass Politik die Menschen erreichen kann.

Auch war es für die Teilnehmenden beeindruckend am Bundesparteitag 2018 in Hamburg dabei zu sein. Die Einladung dazu kam direkt von unserer Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer. In Braunschweig haben wir uns mit einer kleinen Teilnehmergruppe an der Diskussion zum Zukunftsprogramm der Bundes-CDU beteiligt.

Im November 2018 hatten wir Henning Otte zum Spätschoppen zu Gast. Er musste uns den Kurs der Bundes-CDU erklären. Im Vorstand hatten wir uns bereits im Frühjahr 2018 sehr kritisch damit auseinandergesetzt, unsere damalige Generalsekretärin angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Annegret Kramp-Karrenbauer sollte uns erklären, warum die Bundes-CDU nur schwammige Positionen vertritt und sich nicht klar gegenüber dem Koalitionspartner SPD abgrenzt.

Das Antwortschreiben war sehr allgemein gehalten und hat uns leider nicht darin bestärkt, einen klaren Kurs der Bundes-CDU erkennen zu können. Henning Otte, zugleich Bundesmitgliederbeauftragter, folgte dann unserer Einladung und hatte die Frage zu beantworten, “Hat unsere CDU in der Wahrnehmung noch eine klare Identität oder haben wir zu Lasten des Regierens unsere Profilschärfe gegenüber anderen politischen Gruppen aufgegeben?“ Jeder der Teilnehmer konnte an dem Abend seine persönliche Wahrnehmung vortragen.

Der Vorsitzende betonte in seinem Jahresbericht, dass wir im Vergleich zu anderen Ortsverbänden sehr erfolgreich sind. Wir stellen aus unserer Mitte den Landrat mit Dr. Heiko Blume und mit Hannes Schmidt haben wir seit September 2020 ein gewähltes Mitglied im Landesvorstand der Jungen Union. Jörg Martens ist unser Vertreter im Kreistag. Henning Tiedge und Hans-Jürgen Heuer vertreten uns im Stadtrat.

Im Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt stellen wir vier Vertreter mit Daniel Helfrich, Georg-Wilhelm Timm, Dominic Schwutke und Hans-Jürgen Heuer. Henning Tiedge ist als Mitglied im Stadtrat zudem beratendes Mitglied im Ortsrat.

Wir suchen regelmäßig die Nähe zur Wirtschaft in Uelzen oder in unserer unmittelbaren Region. Bei einem Besuch der Firma ELMESS in Uelzen haben wir uns deren Produktion angeschaut. Das Unternehmen ist als eines der weltweit führenden Hersteller von explosionsgeschützten Industrieheizkörpern, Erhitzern, Überwachungs- und Steuereinrichtungen tätig. Die Geschäftsführung berichtete uns, dass es im Rathaus keine Abteilung gibt, die für Anliegen der örtlichen Wirtschaft zuständig ist. Auch wurde bemängelt, dass seitens der Hansestadt zu wenig getan wird, um ein besseres Angebot für junge Familien zu schaffen. Dadurch ist es den Firmen kaum möglich, hochspezialisierte Arbeitskräfte zu gewinnen.

Als Ortsverband der CDU Holdenstedt werben wir aktiv bei überregionalen Wahlen für unsere Abgeordneten. So auch bei der Bundestagswahl 2017 oder bei der Europawahl 2019. Anlässlich der anstehenden Wahlen hatten wir einen Stand vor dem FrischMarkt von Dieter Schwutke aufgebaut und das direkte Gespräch mit den Bürgern gesucht. Zugleich haben wir unserem Direktkandidaten für den Deutschen Bundestag, Henning Otte und Frau Lena Düpont, unserer Kandidatin für das Europaparlament, die Möglichkeit geboten, im direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern für sich zu werben.

In der Ortsgemeinde Holdenstedt, Klein Süstedt, Borne sind wir als gewählte CDU-Ratsvertreter für unsere Bürgerinnen und Bürger immer ansprechbar, nehmen ihre Anliegen auf und suchen dann nach gemeinsamen Lösungen.

Friedhof in Holdenstedt ist eine Perle mit sehr hoher Aufenthaltsqualität

So auch vor 7 Jahren, als im Rahmen einer Bürgerversammlung im Feuerwehrgerätehaus 50 Einwohner ihre Entrüstung über den schlechten Zustand der Friedhofsanlage vortrugen. Wir haben uns der Diskussion gestellt, die Inhalte aufgenommen und im Anschluss einen Antrag zur Friedhofsumgestaltung formuliert. Es folgten weitere Zusammenkünfte mit Bürgern, der Verwaltung und Fachexperten. Die Umgestaltung wurde Anfang 2021 abgeschlossen. Jetzt ist unser Friedhof in Holdenstedt eine Perle mit sehr hoher Aufenthaltsqualität. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und von Familien, die einen lieben Menschen auf dem letzten Weg begleitet haben, sind voll des Lobes. Bis dahin war es ein sehr steiniger und schwieriger Weg und es musste so manche politische Klippe umschifft werden, bevor die erforderlichen Mittel für eine Umgestaltung bereitgestellt wurden. Es hat sich gelohnt. Ich empfehle allen CDU-Mitgliedern und auch den Bürgern einen Spaziergang über unseren nunmehr sehr schönen Friedhof zu machen.

Auch möchte ich betonen, dass wir als CDU-Ratsmitglieder unsere Entscheidungen mit Weitsicht treffen. Wir haben recht früh erkannt, dass wenn wir unsere vorhandene Infrastruktur – Kindergarten, Grundschule, Einkaufsmärkte, Gastronomie – erhalten und auch die Mitgliedschaften in unseren Feuerwehren, dem Sportverein oder dem Schützenverein stärken wollen, müssen wir Neubürger ansiedeln.

Dafür braucht man Baugebiete. Freie Flächen für eine Ansiedlung standen jedoch nicht zur Verfügung und die Verkaufsgespräche zwischen der Verwaltung und den Grundeigentümern stockten. Wir haben uns daraufhin über persönliche Gespräche in die Verhandlungen aktiv eingebracht. So war es dann schließlich möglich, die fehlenden Flächen für eine Erweiterung von Bauflächen im Ort generieren zu können. Im neuen Baugebiet, im „Buschsahle“ wird derzeit die Erschließungsstraße ausgebaut. Für das zukünftige Baugebiet „Hofkoppel“ wird derzeit der Bebauungsplan aufgestellt.

Durch unsere Mitwirkung in den Räten sorgen wir für bessere Lebensbedingungen in unserer Gemeinde.

Wir sind da, wenn die Bürger an uns herantreten – wir kümmern uns!

Weitere fünf Jahre wollen wir nicht im Dornröschenschlaf verbringen. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn wir den Menschen vermitteln können, dass nur wenn man die Kandidaten der CDU wählt, wir für die Menschen und unser Gemeinwohl aktiv was bewegen und umsetzen können.

Lassen sie uns alle gemeinsam für dieses Ziel bei der anstehenden Kommunalwahl und den Wählern werben.

Text: Hans-Jürgen Heuer und Henning Tiedge, Bilder: Friedrich Dräger

Mandate

  • Mitglied im Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt
  • Mitglied im Stadtrat der Hansestadt Uelzen

Ausschüsse und weitere Gremien

  • Verwaltungsausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung – Vorsitzender
  • Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Stadt Uelzen
  • Betriebsausschuss Kultur, Tourismus und Stadtmarketing Hansestadt Uelzen
  • Mitglied im Fraktionsvorstand der CDU-Stadtratsfraktion

Parteiämter

  • Mitgliederbeauftragter im CDU Ortsverbandsvorstand Holdenstedt

Beruflich

Geschäftsführender Gesellschafter

Kontakt

Holdenstedt
Wiesenstraße 60
29525 Uelzen

Tel.: 0175/593 1596  

Mail: wilhelm.bauck@cdu-holdenstedt.de