Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf Flächen der Hansestadt Uelzen

28. Jun 2018

25.06.2018 – Sitzung des Rates der Stadt Uelzen

Tagesordnungspunkt 05 – Antrag der SPD-Fraktion „Kein Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf Flächen der Hansestadt Uelzen“.

Die CDU-Fraktion im Stadtrat der Hansestadt Uelzen hat geschlossen gegen den Antrag der SPD gestimmt.

Dennoch wurde der Antrag mit der Mehrheit aus SPD, Grüne und zahlreichen Splittergruppen und mit der Stimme von Jürgen Markwardt (Bürgermeister der Stadt Uelzen, parteilos) beschlossen.

Der Beschluss sieht vor:

  1. Auf allen Flächen, die von der Hansestadt Uelzen bewirtschaftet und gepflegt werden, werden ab sofort keine chemisch-synthetischen Herbizide mehr eingesetzt.
  2. Bei Neuverpachtung und Verlängerung von stadteigenen landwirtschaftlichen Flächen ist das in Punkt 1 genannte Herbizidverbot in den Pachtverträgen aufzunehmen.
  3. In privaten Firmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung soll die herbizidfreie Bewirtschaftung durchgesetzt werden.
  4. Als genehmigte Ausnahme gilt die Anwendung von chemisch-synthetischen Herbiziden im Streichverfahren zur Behandlung von Neophyten, deren Bekämpfung gesundheitliche Gefährdungen für den Menschen nach sich ziehen können. Einmal jährlich ist im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz über den Einsatz von Herbiziden zu berichten.

Für die CDU Fraktion im Stadtrat der Hansestadt Uelzen sprach Hans-Jürgen Heuer. Er nahm wie folgt Stellung:

„Sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender, sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren im Rat, verehrte Bürger und Bürgerinnen der Stadt Uelzen,

die SPD-Fraktion hat am 08.02.2018 beantragt, dass „der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden auf städtischen Flächen gänzlich verboten werden soll“. Das Verbot soll auch für städtische Flächen gelten, die sich im Eigentum der Stadt befinden und verpachtet wurden.
Der Antrag der SPD wurde im April 2018 in öffentlicher Sitzung erörtert. Auf Anfrage in dieser Sitzung konnte der Vertreter der SPD keine fachlichen Gründe anführen, weshalb es zwingend erforderlich ist, ein Anwendungsverbot auf kommunaler Ebene zu beschließen.
Neben einer ideologischen Äußerung, es sollen sich 100 Kommunen deutschlandweit auf den Weg machen, um ein Glyphosat-Verbot von unten nach oben durchzusetzen, kam da fachlich rein gar nichts.
Wie sollte er sich auch fachlich dagegen aussprechen, denn es gibt definitiv keine renommierte Studie, die besagt, durch den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wird Krebs beim Menschen ausgelöst.

Die Aussage, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel keinen Krebs beim Menschen auslösen, wird übereinstimmend getroffen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).
Lediglich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) deutet an, dass durch den Einsatz von Glyphosat beim Menschen Krebs ausgelöst werden kann. Sie stützt ihre Aussage auf
zahlreiche freizugängliche Studien mit einem NGO Hintergrund, also von Nichtregierungsorganisationen.
Wem wollen wir nun mehr vertrauen und Glauben schenken, unseren Wissenschaftlern, die wir mit Steuermitteln üppig ausgestattet haben, damit sie politisch unabhängig arbeiten können oder einer Institution, die ihre Schlüsse aus Studien mit NGO Hintergrund zieht.
Übrigens das BfR, also das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde gerade vor diesem Hintergrund der politischen Unabhängigkeit 2002 von der Rot-Grünen Bundesregierung gegründet. Jetzt haben die Genossen mit der getroffenen Aussage durch das BfR scheinbar Schwierigkeiten – nur weil ihnen das Ergebnis nicht gefällt?

Aber auch die schriftlich verfasste Begründung der SPD-Fraktion zum Einsatz von Glyphosat ist mehr als mager. Wie bereits ausgeführt, es gibt keine hinreichenden Hinweise und Forschungsergebnisse von renommierten Instituten, das der Wirkstoff bei ordnungsgemäßer Anwendung gesundheitsschädigend oder krebsauslösend ist. Dies haben die staatlichen Überwachungsbehörden bei der Europäischen Union und das BfR festgestellt.

Noch weniger kann die Aussage stehen bleiben, dass der Wirkstoff über den Boden wirkt, hier im Boden verbleibt und somit einer nachhaltigen Entwicklung von Wohnbaugebieten und Gewerbegebieten schadet.
Diese Aussage ist gänzlich falsch. Glyphosat wird über alle grünen Pflanzenteile aufgenommen und systemisch bis in die Wurzel und in nicht getroffene Pflanzenteile transportiert. Es hemmt in der Pflanze die Biosynthese aromatischer Aminosäuren. Dieser Stoffwechselprozess ist essenziell für das Wachstum und Überleben der Pflanzen. Durch die Störung der Biosynthese sterben die behandelten Pflanzen ab bzw. sie verhungern, weil in den Zellen die lebenswichtigen Aminosäuren nicht mehr gebildet werden. Dieser Stoffwechselprozess kommt nur in Pflanzen, Pilzen und Bakterien vor.

In dem Antrag der SPD wird als Begründung weiterhin angeführt, die politischen Vertreter müssten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt einer Fürsorgepflicht nachkommen. Fürsorglich sollte man immer dann handeln – nicht bevormunden, wenn durch ein Handeln eine konkrete Gefahr entstehen kann. Durch den ordnungsgemäßen Einsatz von Glyphosat auf Kulturlandflächen ergibt sich keine konkrete Gefahr, wie ich bereits ausführte. Insofern sehe ich keinen hinreichenden Anlass, hier fürsorglich tätig zu werden.

Schaue ich jedoch nun in die Reihen der einzelnen Fraktionen, so erkenne ich zahlreiche Raucher unter ihnen. Bekanntlich trägt der Genuss von Rauchwaren nach-weislich durch aktives und passives Rauchen zur Entstehung von Krebs im menschlichen Körper bei. Und diese Raucher tragen nun Sorge, sie könnten durch den Einsatz von Glyphosat auf Kulturlandflächen an Krebs erkranken.

Abschließend noch eine letzte Einlassung auf die Begründung des SPD-Antrages. Nach dem Antrag der SPD tragen glyphosathaltige Herbizide zum Insektensterben und des allgemeinen Rückgangs der Artenvielfalt bei.
Versetzen wir uns 50 Jahre zurück, in einer Zeit, als die Landwirte und Landarbeiter mit mechanischen Werkzeugen und körperlich anstrengender Arbeit störende Pflanzen auf Kulturlandflächen beseitigten. Die Beseitigung von störenden Pflanzen ist erforderlich, damit die Kulturpflanzen, die im Wettbewerb mit diesen Pflanzen stehen, ausreichend Wasser, Nährstoffe und Licht erhalten.

Um die Ausbreitungsbedingungen der störenden Pflanzen zu hemmen, wurde zur damaligen Zeit der Pflug überwiegend bereits im Herbst eingesetzt. Dabei wird die gesamte Vegetation, die auf der Oberfläche wächst, vergraben. Ferner werden die im Boden lebenden Mikroorganismen durch das Wenden des Bodens an die Oberfläche gedreht und sterben zum Teil ab. Den zahlreichen Insekten wurde auf den gepflügten Kulturlandflächen dadurch keine Möglichkeit mehr geboten, um überwintern zu können. Ferner fehlt im zeitigen Frühjahr auf den gepflügten Flächen das Nahrungsangebot für Insekten und anderen Tieren.

Mit einem Glyphosatverbot müsste die Landwirtschaft wieder vermehrt auf eine Herbstfurche setzen. Dies hätte zugleich auch negative Folgen für unsere Umwelt. Durch die fehlende Begrünung oder durch fehlende abgestorbene Pflanzen auf der Fläche werden auf den Kul-turlandflächen im Herbst, im Winter und auch noch im zeitigen Frühjahr vermehrt Was-sererosionen oder Winderosionen eintreten. In der Folge kommt es zur Bodenverlagerungen auf Nichtkulturland.
Ferner muss der gepflügte Ackerboden im Frühjahr mit schwerem Gerät für die Saat aufbereitet werden. Es sind 2 zusätzliche Arbeitsgänge erforderlich. Das trägt nicht gerade zur Verminderung der Bodenverdichtung bei und es muss mehr an fossiler Energie für diese Arbeitsgänge eingesetzt werden.

Eine Stadt, die sich ein Klimaschutzkonzept verordnet hat, will ohne die erforderliche Notwendigkeit nun ein Verbot der Anwendung von chemisch-synthetischen Herbiziden durchsetzen und fördert mit diesem Beschluss gleichzeitig einen höheren fossilen Energieverbrauch. Was für eine Farce.
Die gleichen Entscheider stellen sich hin und loben sich selbst, sind wir nicht tolle Menschen, wir lassen die störenden Pflanzen auf den städtischen Flächen mit Wasserdampf beseitigen. Um Wasserdampf erzeugen zu können, muss fossile Energie eingesetzt werden.

Noch schlimmer ist es jedoch, diese Entscheider fordern, auf den städtischen Flächen muss mehr Insektenschutz betrieben werden. Aber was richten sie mit dem Wasserdampf an, schon ab 60° C gerinnt Eiweiß und keiner der Insekten überlebt den Einsatz mit Wasserdampf. Auch im Boden wird durch den Einsatz von Wasserdampf einige Zentimeter in der Tiefe das gesamte Bodenleben abgetötet. Und der Vorgang der Behandlung der städtischen Flächen mit Wasserdampf wird 3 bis 4 mal im Jahr wiederholt.
Das ist Massenmord in der höchsten Güte.

Und ich möchte auch nicht mit den Mitarbeitern der betrieblichen Dienste tauschen. Diese Menschen stehen von Tag zu Tag, vom Frühjahr bis in den Herbst hinein an den Straßen im städtischen Bereich und atmen Umweltschmutz ein. Sie beseitigen dabei in gebückter Haltung mit der Hacke in der Hand störende Pflanzen von den städtischen Flächen. Dies ist keine idyllische Tätigkeit.

Und das muss auch noch gesagt werden, im stillen Kämmerlein kommen die Grünen aus dem Gebüsch und verschärfen den Antrag der SPD. Nach der neuen Beschlussvorlage soll beschlossen werden, das auf städtischen Flächen ab sofort keine chemisch-synthetischen Herbizide mehr eingesetzt werden sollen.

Die betrieblichen Dienste der Stadt Uelzen haben mit dieser Verschärfung des Beschlusses dann keine Möglichkeit mehr, auf alternative Wirkstoffe zur Beseitigung von störenden Pflanzen auf städtischen Flächen zugreifen zu können.

Zudem wird nach ersten Schätzungen der Pflegeaufwand der städtischen Flächen sich um ca. 50.000 € jährlich erhöhen. Wir werden in den Haushaltsberatungen für 2019 darüber zu beraten haben.
Die CDU Fraktion lehnt diesen Antrag ab und wird dagegen stimmen.“


Hans-Jürgen Heuer, Obmann der CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur, Umwelt- und Klimaschutz