In seiner Sitzung am 03.03.2020 hat der Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt den Ankauf einer Ackerfläche beschlossen. Auf dieser Ackerfläche sollen ca. 30 Bauplätze entstehen. Das geplante Wohnbaugebiet befindet sich in Verlängerung des bestehenden Baugebietes „Lohenbergsfelde“ an der Celler Heerstraße.
Das Interesse und die Nachfrage nach Baugrundstücken in Holdenstedt sind insgesamt sehr groß. Vor diesem Hintergrund spricht sich die CDU in der Sitzung dafür aus, die bauplanerische Umsetzung müsse umgehend nach dem Ankauf erfolgen. Zumal sämtliche Grundstücke in dem Baugebiet Lohenbergsfelde III (Straße „Im Buschsahle“) verkauft und auch schon bebaut sind.
Das Angebot, ein weiteres Baugebiet auszuweisen, wird sich sehr positiv auf die bestehende Infrastruktur, wie Kindergarten, Grundschule, Vereine und die Läden des täglichen Bedarfes auswirken. Gerade vor diesem Hintergrund haben einzelne CDU-Vertreter die Verkaufsgespräche mit den Grundeigentümern maßgeblich begleitet und zum Erfolg gebracht. Auch bereits beim Ankauf der Fläche „Lohenbergsfelde III“ war es uns möglich ein wohlwollendes Ergebnis mit den Grundeigentümern zu erzielen.
Bericht aus dem Ortsrat vom 02.11.2020 – „Baugebiet Hofkoppel“
Die abgebildete Stoppelfläche an der Alten Celler Heerstraße wurde von der Hansestadt Uelzen angekauft. Derzeit werden alle planungsrechtlichen Anforderungen durch die zuständige Abteilung der Hansestadt Uelzen vorbereitet, um ein rechtsverbindliches Baugebiet ausweisen zu können. Die Planungsanforderungen ergeben sich aus dem Baugesetzbuch (BauGB). Nach der gesetzlichen Vorgabe müssen bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst, erkannt und gerecht abgewogen werden. Zugleich muss eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit erfolgen.
Ein solches Verfahren braucht Zeit. Derzeit ist davon auszugehen, eine Beschlussfassung durch den Rat wird frühestens in einem halben bis dreiviertel Jahr erfolgen können, wenn die Planung einen optimalen Verlauf nimmt und sich kein erheblicher Widerstand ergibt.
Mit dem förmlichen Beschluss durch den Rat der Hansestadt Uelzen wird das Baugebiet rechtsverbindlich. Die Verwaltung der Hansestadt kann danach mit der Vermarktung der ausgewiesenen Bauparzellen beginnen. Parallel wird dann die Ausschreibung für die erforderliche Erschließungsbaumaßnahme (Tiefbau, Abwasseranschluss, Baustraße, etc.) eingeleitet. Die ersten Häuser könnten nach dieser Zeitachse dann Mitte bis Ende des Jahres 2022 errichtet werden.
Das geplante Baugebiet „Hofkoppel“ grenzt östlich unmittelbar an ein bestehendes Neubaugebiet an. In westlicher Richtung befindet sich eine Ackerfläche und ein kleines Waldgebiet. Die naturbelassene Landschaft in Holdenstedt wird geprägt durch Felder, Wälder, Wiesen und verträumte Bachläufe. Der Erholungsausgleich in dieser Landschaft ist besonders hoch. Die Infrastruktur für den täglichen Bedarf ist im Ort vorhanden. Darüber hinaus gibt eine hausärztliche Versorgung vor Ort, einen Kindergarten, eine Grundschule und zahlreiche Vereine für eine aktive Freizeitgestaltung. Mit der Stadtbuslinie 5 ist Holdenstedt an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Und wer es ein wenig sportlicher mag, erreicht die Kernstadt auf einem gut ausgebauten Radweg in etwa 20 bis 30 Minuten mit dem Fahrrad.
Es ist derzeit noch nicht möglich sich für eine Grundstücksvergabe vormerken zu lassen. Jedoch können sich Interessenten bereits jetzt bei der Liegenschaftsabteilung vormerken lassen, um über den Ablauf und das weitere Verfahren informiert zu werden.
Das geplante Baugebiet wird bei der Stadtverwaltung unter dem Namen „Hofkoppel“ in Holdenstedt geführt. Die Interessensbekundung kann per Mail, Telefon oder schriftlich bei Frau Tanja Kosel erfolgen.
Kontaktdaten:
Mail: tanja.kosel@stadt.uelzen.de
Telefon: 0581/800-6342
Anschrift: Hansestadt Uelzen, Abt. Liegenschaften, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen