Auf Antrag der CDU-Mitglieder im Ortsrat Holdenstedt/Klein Süstedt stellte die Stadtverwaltung der Hansestadt Uelzen im Rahmen der letzten Ortsratssitzung vor, auf welchen Flächen innerhalb der Ortschaft Klein Süstedt eine Wohnbebauung möglich ist.

Mit unserer Initiative und der Veröffentlichung von potenziellen Bauflächen kommen wir damit einem Wunsch von Bauwilligen nach, die das dörfliche Miteinander in Klein Süstedt auch als Wohnstandort für sich nutzen wollen.

In Gesprächen mit der Stadtverwaltung wurde uns dargelegt, wie auch schon in Gesprächen in der Vergangenheit, dass die städtebauliche Entwicklungsplanung der Hansestadt Uelzen für Ortschaften in der Größe von Klein Süstedt keine Ausweisung von neuen Baugebieten vorsieht. Insofern kann eine Errichtung von zusätzlichem Wohnraum in Klein Süstedt nur durch eine Baulückenverdichtung oder der Erschließung einer alten Gewerbefläche erfolgen. Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit führte die Stadtverwaltung dazu aus:

  1. Am Ende der Straße „Zum Gerdautal“ auf der linken Seite befindet sich ein Bebauungsgebiet mit der Plannummer 208. In dem Bebauungsgebiet ist noch eine größere unbebaute Fläche vorhanden, auf der bis zu zwei Baugrundstücke entstehen können. Von der Örtlichkeit befindet sich diese Fläche gegenüberliegend exakt auf Höhe des Hauses mit der Nummer 8 an besagter Straße.
  2. In der „Dörken Heide“, gegenüberliegend dem Haus mit der Nummer 10, kann auf der freien Fläche eine Bebauung erfolgen.
  3. Ebenfalls noch in der „Dörken Heide“, schräg gegenüberliegend von der der Haus-Nr. 44, kann auf der freien Fläche ebenfalls eine Bebauung erfolgen.
  4. An der Straße „Mehlenkamp“ befindet sich ebenfalls zum Dorf hin eine Baulücke, die bebaut werden kann. Auf der gegenüberliegenden Seite zur Straße zum „Mehlenkamp“ befindet sich eine Ackerfläche. Dieser Bereich entlang des Mehlenkamp kann nicht bebaut werden. Begründung: Die Ackerfläche befindet sich planungsrechtlich im sogenannten Außenbereich.
  5. An der Klein Süstedter Straße im Bereich der Hausnummern 6 bis 16 befinden sich hinter den Häusern mehrere freie Flächenareale. Eine Bebauung dieser Flächen wäre von der städtebaulichen Planung in „zweiter Reihe“, also südlich der Bestandsbebauung bis zum vorhandenen Schutzstreifen möglich. Zu prüfen wäre, ob jedes Grundstück individuell über das an der Straße gelegene Grundstück erschlossen werden sollte, oder ob eine zentrale Erschließung sinnvoller ist, wie es beispielsweise etwas östlicher mit der Straße „Im Braul“ bei der umgesetzten Baumaßnahme erfolgte.
  6. Ebenfalls an der Klein Süstedter Straße, Bereich der Haus-Nr. 13 bis zum Friedhof, befindet sich hinter den Häusern an der Straße ein größeres Flächenareal, was bis zur Straße „Am Gerdautal“ reicht. Hierbei handelt es sich um eine Gewerbebrache mit einem größeren Entwicklungspotenzial. Aus fachlicher Sicht sollte für diesen Bereich ein Gesamtkonzept aufgestellt werden, um auch die gegebene Bebauungskapazität voll auszuschöpfen. Nach einer ersten Einschätzung könnten auf dieser Fläche bis zu 10 Baugrundstücke entstehen. Die Hansestadt Uelzen plant derzeit nicht, dass Areal baurechtlich zu erschließen.
    Sollte sich jedoch ein privater Investor finden, der das Areal erschließen möchte, so sichert die Hansestadt ihre Unterstützung zu. Die Kosten des Verfahrens wären, wie in solchen Fällen üblich, vom Veranlasser zu tragen. Eine Verfahrenseinleitung könnte unmittelbar erfolgen, sobald ein Interessent vorhanden ist und sich schriftlich gegenüber der Hansestadt bereit erklärt, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen

Grundsätzlich gilt beim Erwerb einer Grundstücksfläche, dass der bauwillige Interessent zunächst aktiv auf den Eigentümer des Grundstückes zugeht und mit dem Grundeigentümer handelseinig wird. Bevor der Kauf getätigt wird, empfiehlt es sich, vorab bei der Bauaufsicht der Hansestadt Uelzen sich beraten zu lassen. In einem solchen Gespräch kann dann bereits geklärt werden, ob das geplante Bauvorhaben planungsrechtlich zulässig und die Erschließung gesichert ist. Idealerweise sollte auch in Erwägung gezogen werden, eine Bauvoranfrage zu stellen. Je konkreter eine solche Bauvoranfrage ist, umso mehr Rechtssicherheit erlangen die Bauwilligen später bei der Realisierung des Bauvorhabens.

Es bleibt zu hoffen, dass sich viele Bauwillige finden und mit den Eigentümern der Grundstücke rasch handelseinig werden. So kann ein Zuzug in Klein Süstedt gelingen. Der Dorfgemeinschaft kann eine solche Entwicklung nur guttun.

Das Bildmaterial wurde von Friedrich Dräger zur Verfügung gestellt.

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